Kurz vor dem CDU-Bundesparteitag am 20./21. Februar 2026 ist um die Union eine ganz besondere Kontroverse emporgestiegen. Nachdem die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) jahrelang das Profil der CDU geprägt und gestaltet hat,1 liegt der profilgebende Impetus unter dem Parteivorsitzenden Friedrich Merz nun wieder dort, wo er in der Frühphase der Ära Merkel lag: beim wirtschaftlich-liberalen Parteisegment.2 Die Rolle der CDU-Sozialausschüsse scheint indes in der Praxis auf die SPD übergegangen zu sein, immerhin Koalitionspartner in der Bundesregierung; die zeigt aber natürlich keinerlei Interesse daran, die Union als solche zu erhalten oder gar zu stärken.
Die wirtschaftlich-liberale Strömung innerhalb der Union findet sich in der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) institutionalisiert, und diese hatte zum anstehenden Bundesparteitag einen – mittlerweile stark revidierten3 – Antrag vorgelegt, der sich mit den rechtlichen Regelungen zum Arbeitsumfang beschäftigte; konkret ging es in der ursprünglichen Version um den Rechtsanspruch auf (Brücken-)Teilzeit, für den eine Reform vorgeschlagen wurde. Der Antrag trug die Überschrift „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“, und die von vielen Seiten vorgebrachte zentrale Kritik fokussierte sich auf den Wortbestandteil „Lifestyle“. Der Ausdruck wurde dabei gezielt als Abwertung gegenüber Frauen gelesen, die in Teilzeit arbeiten, während sie sich um die Erziehung der Kinder oder um die Pflege von Angehörigen kümmern.4
Auch wenn die Selektion eines Wortbestandteils aus der Überschrift eines Antrags für einen Parteitag nicht überrascht, so erscheinen Ausrichtung, Härte und Vehemenz der vorgebrachten Kritik doch recht interessant:5 Denn es taten sich in der Debatte ja gerade jene hervor, die sonst eher durch ein in ähnlicher Weise verschlagwortetes Unterfangen auffallen, indem sie fordern, gerade Frauen sollten „raus aus der Teilzeit-Falle“. Und auf den ersten Blick sollte man eigentlich erwarten, dass es positiv aufgefasst würde, wenn sich hier nun eine politische Kraft anschickt, die Vollzeit-Beschäftigung nicht nur in der gesamtgesellschaftlichen Mentalität als Normalfall für alle zu etablieren; denn es würden als Nebeneffekt ja auch arbeitgeberfreundliche Strukturen aufgebrochen, die mit Blick auf die bloße Potenzialität hinter dem Rechtsanspruch eine Art Nudging in Richtung Fortführung einer Teilzeit-Beschäftigung betreiben und die „Falle“ perpetuieren. Ohne den (grundsätzlichen) Rechtsanspruch auf Rückkehr in eine Vollzeit-Beschäftigung wird es sich die eine oder andere Arbeitnehmerin schließlich schon im Vorfeld mehr als zweimal überlegen, wenn es um die Frage geht, ob sie ihre Arbeitszeit wirklich reduzieren möchte. Das wiederum erhöht an anderer Stelle den Druck für Reformen an exakt jenen Strukturen, die den Wunsch nach einer Teilzeit-Beschäftigung überhaupt erst hervorrufen können. So würde am Ende auch die Wahlfreiheit der Arbeitnehmerinnen verteidigt, indem (zumindest dem Anspruch nach) die Entscheidung für oder gegen eine Arbeitszeitreduzierung nicht von strukturellen Sachzwängen abhängt.
Der konzeptionelle Dreh- und Angelpunkt dieser Kritik am MIT-Antrag zeigt sich indes ganz offen: Beim Aktivismus gegen die sog. „Teilzeit-Falle“ ging und geht es offensichtlich nicht um die freie Entscheidung der einzelnen Person für oder wider dieses oder jenes Arbeitszeit-Modell, sondern tatsächlich um einen bestimmten „Lebensstil“ – eben um diejenige Art und Weise zwischenmenschlichen Verhaltens, die sich primär um die Menschen im jeweiligen Umfeld kümmert und zusätzlich das Einkommen der eigenen Familie etwas aufbessert.
Es ist wahrlich kein Geheimnis, dass gerade der Zweite-Welle-Feminismus das Streben nach Emanzipation primär als Kampf gegen das Industrieprodukt „Hausfrau“6 begreift. Der Begriff der Wahlfreiheit wird dabei nicht im Sinne einer Entscheidungskompetenz zwischen mehreren gleichwertigen Optionen (hier konkret: sozialen Rollen) ausgelegt, sondern es geht darum, die Wahl einer im Vorfeld als wünschenswert gesetzten Option (hier konkret: eine soziale Rolle jenseits der Hausfrau) zu fördern und darum von sämtlichen Einschränkungen zu befreien.7 In diesem Lichte wird es verständlich, dass und warum die im ursprünglichen Antrag benannte „Lifestyle-Teilzeit“ so konsequent mit Kinderbetreuung, Angehörigenpflege oder familiärer Fürsorge in Verbindung gebracht wurde bzw. wird: Nachfolgende Iterationen des Feminismus haben den Kampf gegen die Hausfrau letztlich aufgegriffen, angepasst und umgedeutet, indem sie die mit der Hausfrauenrolle verbundenen Aufgaben in den Kategorien klassischer Erwerbstätigkeit ausgedrückt und als „Care-Arbeit“ etikettiert haben.8 Das hat einerseits die Rolle im häuslichen Umfeld wieder etwas aufgewertet, indem nun auch dem vormals geschmähten Heimchen am Herd ein „Job“ bescheinigt werden konnte, der im Vergleich zum Beruf des „Ernährers“ nicht minder anspruchsvoll ist. Doch die rhetorische Aufwertung geschah andererseits zum Preis einer neuen Konfliktebene, indem nämlich die sog. „Care-Arbeit“ zunehmend und exklusiv unter dem Aspekt eines nicht entrichteten Arbeitsentgelts („unbezahlt“) besprochen wird; ganz so, als sei zwischenmenschliche Fürsorge kein gesellschaftlicher Bereich sui generis, sondern bloß eine weitere Instanz der ökonomischen Klasse „Lohnarbeit“. Auf diese Weise kann sog. „Care-Arbeit“ gar nichts anderes als ein „Lifestyle“ sein, da sie sich nicht essentiell von anderen „Jobs“ wie Barista, Bürokraft oder Busfahrerin unterscheidet – das heißt: von Tätigkeiten, die man eben im Rahmen der eigenen Work-Life-Balance ausübt. Und eine Diskussion um den „Lifestyle“ muss darum notwendigerweise immer auch konzeptionell auf die sog. „Care-Arbeit“ zurückgreifen.

Der ursprüngliche MIT-Antrag hingegen subsumierte expressis verbis die zwischenmenschliche Fürsorge eben gerade nicht unter dem Etikett „Lifestyle“, sondern benannte und anerkannte sie als legitimen Grund für eine Teilzeit-Beschäftigung:
Der Rechtsanspruch auf (Brücken-)Teilzeit soll zukünftig nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten. Besondere Gründe können beispielsweise die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder eine berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung sein.
Folglich behielt der Antrag den bisherigen Rechtsanspruch auf Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung auch für genau solche Indikationen bei. Auffällig ist hierbei, dass die Liste besonderer Gründe noch nicht einmal abschließend formuliert worden war; und insgesamt lässt sich sogar konstatieren, dass dieser Antrag äußerst zahm konzipiert war: Individuelle Absprachen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Festlegung des Arbeitszeitumfangs sollten weder abgeschafft noch verboten werden; selbst eine Rückkehr aus der Teilzeitarbeit in eine Vollzeitbeschäftigung konnte demnach weiterhin zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich vereinbart werden – es sollte lediglich keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch darauf geben. Auch die Antragsbegründung unterschied noch einmal explizit zwischen verschiedenen Ursachen für Teilzeitarbeit:
Im Vordergrund sind die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen, Unfallfolgen oder Aus- und Weiterbildungen ursächlich. Es gibt hingegen mit ca. 25 Prozent auch einen wesentlichen Anteil von Teilzeitarbeit, die dem Ausbau der Work-Life-Balance dient.
Und an genau dieser Stelle treffen sich Antrag und Kritik zwar rhetorisch, indem es jeweils um eine „Work-Life-Balance“ geht – aber eben nicht inhaltlich.
Eine wirklich interessante Bewandtnis der Auseinandersetzung liegt darüber hinaus in der Art der Diskussionsführung; denn die vorherrschende Argumentationsstruktur der kritischen Stimmen zu diesem Antrag steht in einer starken Parallele zur üblichen Argumentationsstruktur, die auch in anderen gesellschaftlich diskutierten Themenbereichen zu finden ist. Diese Argumentationsstruktur wird meist in Form eines Enthymems vorgebracht, also als Syllogismus, bei dem eine Prämisse ausgelassen wird, die dann vom Publikum jeweils ergänzt werden muss.9 Der Aufbau sieht ganz abstrakt betrachtet wiefolgt aus:
- Obersatz: ausgelassen
- Untersatz: Es können bestimmte Sachgründe (Indikationen) vorliegen, die eine Abweichung von sozial reglementierten Normen notwendig machen.
- Konklusion: Darum muss die Entscheidung über eine Abweichung von diesen sozial reglementierten Normen unabhängig von Gründen und Ursachen in der freien Entscheidungsmacht des Individuums liegen.
Konkrete Anwendungsfälle dieser Argumentationsfigur finden sich in mehreren Feldern der politischen Auseinandersetzung; eine Auswahl (jeweils mit Auslassung des Obersatzes, die nicht noch einmal extra erwähnt wird):
- Es kann während einer Schwangerschaft medizinische Notfälle geben, deren Behandlung im Tod des ungeborenen Kindes resultiert; darum muss sich jede Frau ungeachtet von Gründen und Ursachen für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können.
- Es kann Störungen in der Entwicklung des menschlichen Körpers geben, die eine eindeutige Bestimmung des Geschlechts verhindern; darum muss jeder Mensch ungeachtet von Gründen und Ursachen sein eigenes Geschlecht frei wählen können.
- Es kann Krankheiten und Diagnosen geben, die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unmöglich machen; darum muss jeder Mensch ungeachtet von Gründen und Ursachen selbst entscheiden können, ob er eine Maske trägt oder nicht.
- Es kann Situationen geben, in denen ein Mensch nicht geimpft werden kann oder darf; darum muss jeder Mensch ungeachtet von Gründen und Ursachen selbst entscheiden können, ob er sich impfen lässt.
Nota bene: Es geht an dieser Stelle nicht um die Diskussion der jeweiligen Inhalte dieser Argumentationen; es geht um das Muster des Arguments selbst, also um die Struktur, vermittels derer eine jeweils eng umrissene und spezifisch festgelegte Abweichung sozusagen verallgemeinert und zu einer neuen Norm gemacht werden soll.
Das Herzstück dieser Argumentationsfigur ist eine Art von Zweckentfemdung, und dies in zweierlei Hinsicht:
- Zum einen liegt eine Zweckentfremdung der konkret vorgebrachten Indikation vor, die im Sinne eines pars pro toto als Türöffner bzw. Türstopper für alle denkbaren Begründungen eingesetzt wird.
- Zum anderen werden jedoch auch die von der konkret vorgebrachten Indikation betroffenen Menschen von ihrem Daseins als Zweck in sich, an sich und für sich entfremdet, indem sie als Mittel zur Erreichung eines politisch gesetzten Zieles benutzt werden.
Das eigentliche Ziel dieser Argumentationsfigur besteht wiederum im Kampf gegen die jeweils genannte sozial reglementierte Norm bzw. in ihrer Aufhebung. Aber statt die Norm direkt und inhaltlich anzugehen oder zu dekonstruieren, wird eine allgemein akzeptierte Ausnahme vorangetragen, die dann regelbildend wirken soll.10
Analog zu den o.g. Beispielen funktioniert das Argumentationsmuster nun in der Diskussion um den MIT-Antrag:
- Es kann Konstellationen und Situationen geben, in denen es notwendig ist, dass ein Elternteil in Teilzeit arbeiten geht.
- Darum muss jeder Mensch ungeachtet von Gründen und Ursachen entscheiden können, in Teilzeit tätig zu sein.
Der wesentliche Unterschied zu den vorigen Beispielen liegt natürlich auf der Hand: Die ersten vier Argumentationsmuster drehen sich allesamt um medizinische Notwendigkeit; die Argumentationsfigur betreffend Teilzeit dreht sich um ökonomische Notwendigkeit. Medizinische Notwendigkeit dreht sich um die anatomische und/oder neurologische Verfasstheit des menschlichen Daseins; ökonomische Notwendigkeit dreht sich um die materielle Verfasstheit des (zwischen-)menschlichen Zusammenlebens. Die Verfasstheit des menschlichen Daseins entspringt der menschlichen Natur; die Verfasstheit des Zusammenlebens entspringt hingegen der menschlichen Kultur und ist damit der menschlichen Verfügungsgewalt direkt(er) und umfänglich(er) unterstellt. In diesem Lichte lässt sich durchaus verargumentieren, dass die Argumentationsfigur betreffend Teilzeit sehr viel mehr Berechtigung hat als die anderen Beispiele, in denen im Grunde alle Leute auf die eine oder andere Art pathologisiert werden. Und tatsächlich verhält es sich ja so, dass der MIT-Antrag auch in seiner ursprünglichen Form Teilzeitbeschäftigungen weder verbieten noch abschaffen wollte – es ging lediglich darum, bestimmte Formen der Teilzeit-Arbeit anders aufzustellen, indem der Anreiz zur Bewahrung einer Vollzeit-Arbeit vergrößert wird.11 Kurzgesagt heißt dies, dass der Antrag dem (vermeintlichen) Gegenargument gar nicht widerspricht.
Es zeigt sich in der Gegenüberstellung jedoch die zentrale Problematik, die hinter dem Antrag steckt: namentlich eine umfängliche Ökonomisierung auch derjenigen Bereiche, die genuin nicht-ökonomisch sind; dies steht analog zur universalen Pathologisierung in den anderen Argumentationsmustern. Es wird dabei die Vollzeit-Beschäftigung als Maßstab gesetzt, eben unter dem Blick auf eine Ausrichtung auf bestimmte „ökonomische Realitäten“; und das meint in diesem Falle die Aufrechterhaltung eines bestimmten Steuer- und Beitragssystems, dessen Dreh- und Angelpunkt diejenigen Menschen sind, die Steuern und Beiträge entrichten und deren Potenzial nur im Rahmen einer Vollzeit-Beschäftigung ausgeschöpft werden kann. Als Folge wird das menschliche Miteinander exklusiv unter diesem Potenzial betrachtet.
Die Ironie dabei: Diese Mentalität teilen sich sowohl der MIT-Antrag als auch die lautstarken Kritikerinnen. Die wesentlichen Argumente, deretwegen es „raus aus der Teilzeit-Falle“ heißt, drehen sich um den Verweis nicht nur auf das unmittelbar zur Verfügung stehende höhere Einkommen, sondern vor allem um die mittelbaren Ansprüche aus der Sozial- und Rentenversicherung. Es ist dies gewissermaßen die Kehrseite derselben Medaille: Wo der MIT-Antrag auf die sozio-ökonomischen Gesamtzusammenhänge blickt und daraus bestimmte Forderungen ableitet, um diese auf stabilere Beine zu stellen, da steigt der Aktivismus rund um die „Teilzeit-Falle“ mit dem je individuellen Nutzen innerhalb des sozio-ökonomischen Gefüges in die Diskussion ein, und leitet von hier aus quasi auf die Gesamtzusammenhänge auf. Dies erweckt den Verdacht, als sei die Kritik vor allem dadurch motiviert, dass hier nun die Falschen eine als eigentlich korrekt akzeptierte Zielstellung verfolgen.
Böse ausgedrückt ließe sich darum als Fazit ziehen: Eine wirkliche Reform dieses Systems (als Struktur mit untereinander verknüpften Komponenten) beabsichtigt keine der beiden Seiten in dieser Auseinandersetzung. Beide sind erpicht darauf, den „Lebensstil“ eines Sozialstaats zu bewahren, der zu anderen Zeiten und unter anderen Bedingungen12 als „sozialer Staat“ etabliert und infolge ausgebaut wurde. Vielleicht wäre dies die eminentere „Falle“, über die man sich in der Mitte des politischen Diskurses verständigen sollte, ehe vollends ein neues „Betriebssystem“ hochgefahren wurde, das niemand will.
Fußnoten
- So hat die CDA beispielsweise Annegret Kramp-Karrenbauer und Armin Laschet getragen, also die beiden direkten Vorgänger von Friedrich Merz im Amt des CDU-Parteivorsitzenden. ↩︎
- Viele, die sich in die Debatte einschalten, scheinen sich gar nicht mehr daran zu erinnern, dass die zentralen Kritikpunkte an Angela Merkel seinerzeit ihren realen oder vermeintlichen „Neoliberalismus“ geißelten und dass sie nach Guido Westerwelle als die Schreckgestalt der sozialen Kälte porträtiert wurde. Beispielhaft für diesen Frame steht der Umgang mit den steuerpolitischen Vorschlägen aus ihrem Kompetenzteam im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2005, die mit dem Namen Paul Kirchhof verbunden waren. ↩︎
- Umstrittener Antrag zur Lifestyle-Teilzeit: Mittelstandsunion zeigt plötzlich Reue (Merkur.de vom 3.2.26); Teilzeit-Antrag jetzt ohne „Lifestyle“ (tagesschau.de, 4.2.26); CDU streicht Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ aus Antrag (Zeit.de, 6.2.26). ↩︎
- Das soll nun natürlich nicht heißen, dass dies der einzige Inhalt der Kritik war bzw. ist. Wohl aber handelt es sich um so etwas wie einen Kulminationspunkt, an dem sich die kritischen Stimmen nahezu allesamt treffen. ↩︎
- Dies zunächst auch völlig unabhängig von der Frage, inwieweit die oberen Chargen der CDU sich in der Auseinandersetzung mit den politischen Mitbewerbern in dieser Sache die Butter vom Brot nehmen ließen oder wie es eigentlich um die Führungsstärke des Parteivorsitzenden bestellt ist. ↩︎
- Der kulturgeschichtliche „Normalfall“ kennt eigentlich keine echte Trennung von Wohn- und Arbeitsstätte; diese wurde erst durch die moderne Industrialisierung mit ihrer durchgetakteten und schichtbetriebenen Fabrik herbeigeführt. Daraus ergibt sich eine Aufgaben(ver)teilung, typischerweise zwischen dem berufstätigen Mann und der nicht erwebstätigen Hausfrau. Die Hausfrau stünde historisch eigentlich in der Nachfolge der Hausherrin oder Hauswirtin, welche archetypisch eine Art Vorstandsposten hinsichtlich der ökonomischen Verwaltung eines Hofguts innehat, während der Mann das Gros der praktischen Handarbeit in Feld und Stall erledigt. Die Veränderung der Rolle des Mannes hin zum (finanziellen) „Versorger“ hat letztlich auch eine Veränderung der Rolle der Frau gezeitigt bzw. viel mehr vorausgesetzt, namentlich eben als diejenige, die dem Mann gewissermaßen den Rücken freihält und es am Ende überhaupt erst möglich macht, in ökonomische Transaktionen auf der Grundlage einer Trennung von Wohn- und Arbeitsstätte einzutreten. Die Hausfrau ist so gesehen die Bedingung der Möglichkeit für den modernen Arbeiter und Angestellten. ↩︎
- Die soziale Rolle des modernen Arbeiters bzw. Angestellten wird dabei im Wesentlichen als höherwertig gegenüber der Hausfrau angesehen; entsprechend ist es ein Anliegen des Zweite-Welle Feminismus, Frauen dazu zu bewegen, sich gegen die Rolle als Hausfrau zu entscheiden. Der Feminismus der zweiten Welle ist damit in seinen Wertsetzungen strukturkonservativ im Sinne Erhard Epplers, insofern er das männlich geprägte Selbstverständnis des Wirtschaftsliberalismus zur vorletzten Jahrhundertwende teilt, und wertkonservativ im Sinne Erhard Epplers, insofern er dieses Selbstverständnis auf Frauen überträgt. Dieser innere Kontrast wird ihm allzu oft gerade in der Auseinandersetzung mit dem Dritte- und Vierte-Welle-Feminismus zum Verhängnis. ↩︎
- „Care-Arbeit“ ist dabei nicht die einzige „Arbeit“, in die die Hausfrauentätigkeit begrifflich überführt wurde; weniger populär, doch ebenfalls gebräuchlich, sind die Ausdrücke „Reproduktionsarbeit“ und „Familienarbeit“, die jeweils andere Akzentsetzungen vornehmen. Während bei der „Care-Arbeit“ die zwischenmenschliche Fürsorge im Vordergrund steht, legt die „Reproduktionsarbeit“ den Fokus spezifisch auf Schwangerschaft und Geburt sowie Erziehung und Betreuung von Kindern; die „Familienarbeit“ blickt schwerpunktmäßig eher auf die Organisation des Zusammenlebens sowie die praktische Verrichtung von Aufgaben. ↩︎
- Die argumentative Funktion, die ein Enthymem erfüllen kann, deckt letztlich ein ganzes Spektrum ab: Sie reicht (1) vom bloßen Nicht-Erwähnen dessen, was offensichtlich und/oder allgemein anerkannt ist, über (2) einen Schluss ex concessis, der durch die Auslassung auf das Vorurteil des jeweiligen Zuhörers setzt, um einzufügen, was fehlt, und damit das Argument gültig zu machen bis (3) hin zur Verschleierung eines offensichtlichen Fehlschlusses. In vielen Fällen wird ein Enthymem verwendet, um einen Fehlschluss als etwas aussehen zu lassen, das offensichtlich und/oder allgemein anerkannt ist (Paradebeispiele hierfür liefert der new atheist Christopher Hitchens in seiner Polemik „God is not great“). ↩︎
- Die implizite Annahme dabei besteht darin, dass eine Norm, die mindestens eine Ausnahme kennt, keinerlei Bindungskraft habe(n könne oder dürfe). Das scheint zwar intuitiv einsichtig, verkennt allerdings Sinn, Zweck und Bedeutung von Normen eklatant. ↩︎
- Das entspricht eins zu eins einem Verständnis von Wahlfreiheit, demnach die Wahl einer im Vorfeld als wünschenswert gesetzten Option gefördert und darum von Einschränkungen befreit werden soll. ↩︎
- So wurden z.B. die Megatrends „Demographie“ und „Digitalisierung“ erst weit nach Gründung der Bundesrepublik relevant. ↩︎

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