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Mit brennendem So-Sein

Das Jahr 2026 wird gemeinhin und mit einer fast altbackenen Floskel als „Superwahljahr“ gehandelt: am 8. März wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt, am 22. März in Rheinland-Pfalz und am 6. September in Sachsen-Anhalt; am 20. September schließlich bestellen die Wahlberechtigten in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ein neues Abgeordnetenhaus bzw. einen neuen Landtag.

Umfragen mit Blick auf die Wahlen zeigen, dass die AfD aller Voraussicht nach eine starke, in den neuen Bundesländern sogar stärkste Kraft in den neu gewählten Landesparlamenten werden kann. Bei aller Diskussion um den Themenkomplex „Rechtsextremismus“ oder ein mögliches Parteiverbot: Die AfD versucht bereits seit den Tagen ihrer Gründung, sich auch für Christen als Alternative zu den bislang etablierten Parteien zu positionieren; bisweilen wird sie, v.a. in den „sozialen“ Medien, auch von Christen als eine solche behandelt. Das wirft die grundsätzliche Frage nach dem Verhältnis von AfD und Christentum auf.

Die zentrale Frage lautet angesichts der anstehenden Wahlen: Ist die AfD aus christlicher Sicht denn überhaupt wählbar?

Von drei der fünf beteiligten AfD-Landesverbände liegen zum Zeitpunkt dieser Betrachtung Wahlprogramme bzw. zumindest ein Programmentwurf vor; Grund genug, diese zu betrachten und mit christlichen Augen zu lesen, um von diesem Ausgangspunkt über den weiteren Kontext eine Wahlentscheidung zumindest vorbereiten zu können.

„Brot und Butter“

In Kapitel IV.5. ihres Wahlprogramms zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März 2026 widmet sich die AfD den „Christliche[n] Kirchen“, und es bezieht sich explizit und in positiver Weise auf eine „Renaissance des christlichen Glaubens“ – insofern es dessen Nutzen für die Abwehr eines „durch grün-schwarz-rote Politik“ verursachten Niedergangs herausstellt. Zugleich verortet das Programm „zentrale Errungenschaften unserer Gesellschaft“ in „christlichen Vorstellungen“. Die Beispiele, die hierfür gegeben werden, erstrecken sich von „Freiheit“ bis zur „soziale[n] Grundsicherung“.

Spezifisch in Bezug auf die Kirchen nimmt das Programm (IV.5.1.) allerdings eine grundlegende und explizite Unterscheidung vor: einerseits Amtskirchen, andererseits Freikirchen. Das Programm benennt zwar wörtlich eine allgemeine Absicht, „mit Amts- und Freikirchen an der Renaissance des Christlichen [zu] arbeiten“. Es richtet jedoch seinen Blick insbesondere auf die Amtskirchen, und dies vorwiegend kritisch in zweierlei Hinsicht: Zum einen liefert das Programm eine prinzipielle Kritik, welche auf eine angebliche Verdrehung des Nächstenliebe-Gebots seitens der Amtskirchen zielt. Das Programm kritisiert eine angebliche Wandlung von „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“ hin zu „Liebe deinen Fernsten, aber nicht deinen Nächsten, und vor allem nicht dich selbst“. Zum anderen richtet sich die Kritik ganz praktisch-pragmatisch auf die Finanzierung der Amtskirchen, v.a. die Kirchenhierarchie (Bischöfe und Kardinäle). Das Programm will die Finanzierung „auf andere Basis stellen“; eine explizite Ablehnung der Kirchensteuer wird jedoch nicht ausgesprochen.

Die Kritik am Umgang mit dem Nächstenliebe-Gebot und die Kritik an der Kirchenfinanzierung treffen sich inhaltlich am Ende dort, wo das Wahlprogramm der AfD Baden-Württemberg den Kirchen eine „Rolle als sozialunternehmerischer Finanzprofiteur der Migration“ bescheinigt. Dies steht nämlich im Widerspruch zu derjenigen Rolle, welche die Partei den Kirchen im gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Gefüge zuzuweisen gedenkt:

Die Kirchen sollen sich aus operativ-politischen Fragen heraushalten. Ihre Rolle ist, aus dem Glauben heraus die Menschen ihren Weg finden zu lassen.

Das Wahlprogramm der AfD Rheinland-Pfalz erscheint im Vergleich um einiges lakonischer: Es gibt kein eigenes Kapitel, das sich mit den Kirchen beschäftigt, und die Begriffe „Christentum“, „Kirche“ oder „Religion“ samt Derivaten sind im Text eher sparsam eingesetzt.1 Christentum und Kirche sind für die AfD Rheinland-Pfalz programmatisch in lediglich zwei Bereichen relevant: Zum einen für den Denkmalschutz2 – und zum anderen für die Diskussion um Asyl und Migration. Das Programm will entsprechend das Kirchenasyl eindämmen (S.25), und es übt sich in offen antiklerikaler Rhetorik gegen „Kirchen, die unter dem Einfluss der Asyllobby stehen“ (S. 26).

Der Entwurf des AfD-Regierungsprogramms für Sachsen-Anhalt äußert sich indes sehr viel deutlicher: Bereits in der Präambel, die sich selbst als „unser Programm in Kurzfassung“ vorstellt, wendet sich die Partei gegen „Kirchensteuerkirchen“, insofern sie „all ihre Privilegien abschaffen“ möchte, da sie diese als „entfernt“ „von ihrer Kernaufgabe“ verortet; die „Kernaufgabe“ definiert der Programmentwurf wiederum als „Pflege des christlichen Glaubens“.

In Kapitel II („Einwanderung und Remigration“) und Kapitel III („Kultur und Integration“) kommt der Entwurf explizit auf die Kirchen zu sprechen: Kapitel II.4 möchte „Kirchenasyl in Sachsen-Anhalt unterbinden“, da es aus Sicht der Partei mit geltendem Recht im Widerspruch stehe. Im Falle einer Regierungsübernahme verspricht der Entwurf zudem, die Strafbarkeit angewandten Kirchenasyls zu prüfen, um ggf. finanzielle Strafen gegenüber Kirchen, die Asyl gewähren, durchzusetzen. In Kapitel III fällt zunächst auf, dass die Partei den Islam (III.16: „Nein zu Muezzin und Minarett!“) noch vor dem Christentum (III.17: „Staatsleistungen sofort einstellen!“) anspricht. Der Programmentwurf wendet sich hier gegen die „großen Kirchensteuerkirchen“, deren finanzielle Zuflüsse seitens des Staates „ohne weitere Kompensation eingestellt werden können“ – und (der Argumentation nach) müssen. In der Begründung liegt die AfD Sachsen-Anhalt auf der Linie der Landesverbände Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz: „weil die großen Kirchen nicht mehr den christlichen Glauben pflegen“ – die ideologische Modulation, die die AfD-LSA an der Stelle des Glaubens zu erkennen meint, subsumiert der Entwurf unter dem Schlagwort „Regenbogenideologie“. Die auf diese Weise markierten Kirchen

entfalten [aus Sicht der AfD Sachsen-Anhalt] keine die Gesellschaft stabilisierende Wirkung mehr, sondern treiben […] das gesellschaftliche Zerstörungswerk der Altparteien mit voran.

In Bezug auf eine der sog. „Kirchensteuerkirchen“ äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende der AfD Sachsen-Anhalt in einem Beitrag vom 10. November 2025 auf der Website des Verbandes sogar noch energischer: Er konstatiert in diesem Beitrag, dass die evangelische Kirche „unrettbar verloren“ sei, ja sogar „dem Widersacher verfallen“ – weil die Ratsvorsitzende auf der Kirchensynode „eine noch strengere Abgrenzung von der AfD gefordert [hat]“. Der stellvertretende Landesvorsitzende ver-teufelt die EKD wortwörtlich, weil sie von sich aus Grenzen zu einer politischen Partei zieht und, in Person der Ratsvorsitzenden Kirsten Fehrs, eine inhaltlich-programmatische Kritik äußert, wonach die AfD die Menschenwürde bei bestimmten Gruppen für antastbar halte. Tillschneider hält diese Einschätzung mit Verweis auf Art .1 GG jedoch für „ein Ding der Unmöglichkeit“.3 Er rät letztlich „jedem Noch-Mitglied dieser Institution“, der EKD den Rücken zu kehren „und sich eine kleine glaubenstreue Kirche zu suchen“.

Entsprechend hierzu grenzt der Entwurf des Regierungsprogramms in Kapitel III.19 die Förderung des Christentums ein: gefördert werden sollen demnach explizit und exklusiv „kleine Kirchen“. Ähnlich der AfD Baden-Württemberg betont die AfD Sachsen-Anhalt den Wert des Christentums in kultureller Hinsicht, und sie beteuert auch, den christlichen Glauben nicht abzulehnen – „im Gegenteil“; gerade weil sich die Partei selbst ein Wissen „um die Bedeutung des Christentums“ zuschreibt, konstatiert sie: „die großen Kirchen schaden dem Glauben“. Gefördert werden sollen demnach ausdrücklich „kleine Kirchen“, in denen die Partei „eine wahre Renaissance des Christentums“ zu erkennen glaubt:

In Freikirchen, Baptistengemeinden und orthodoxen Kirchen wird ein authentischer und vitaler Glaube praktiziert, der die kulturelle Wende, die wir anstreben, vielfältig unterstützt.

Insgesamt ordnet sich die programmatische Haltung der AfD-Verbände systematisch um die Kritik an kirchlichen Positionen in gerade den Fagen, die die „Brot-und-Butter-Themen“ (R. Brüderle) der AfD betreffen. Im Wesentlichen wäre dies die Haltung der Kirchen zu Migration und Asyl, die sich inhaltlich wie bei der AfD Baden-Württemberg auf eine vermeintliche „Fernstenliebe“ (je nach Bedarf eingebettet in eine sog. „Regenbogenideologie“) konzentriert, welche die Nächstenliebe überlagert oder ersetzt habe. Daraus erwachsen schließlich die politischen Schlussfolgerungen und Maßnahmen: Abschaffung des Kirchenasyls; Streichung der Kirchenfinanzierung; Förderung von Kirchen, die auf Parteilinie sind. Der gemeinsame Ansatz aller drei programmatischen Schriften, die Einschränkung bzw. Abschaffung des Kirchenasyls, ist dabei schon seit den Zeiten der Parteigründung ein innerparteilich getragenes Thema: Bereits im Jahr 2014 hatte die AfD im Kreistag Vorpommern-Greifswald einen Antrag der (damals noch so genannten) NPD gegen die Gewährung von Kirchenasyl unterstützt.

Es scheint in allen drei AfD-Verbänden letztlich ein Herrschaftsverständnis auf, demnach der Staat in den kirchlichen Bereich hineinregiert und einseitig kirchliche Kompetenzen definieren kann, analog beispielsweise zur Herrschaftspraxis in Ungarn unter Viktor Orban.4 Dies mag aus protestantischer Sicht in letzter Konsequenz ohne größere Probleme möglich sein, immerhin hat sich dort im Zuge der Reformation ein Verständnis des Landesherrn als „Notbischof“ herausgebildet. Es mag auch an den Gedanken der symphonia andocken können, der im ostkirchlich-orthodoxen Rahmen das Verhältnis von Kirche und Staat bestimmt und in dessen Licht in der russischen Orthodoxie knapp 200 Jahre lang der Patriarch durch eine staatlich gesetzte oberste Behörde ersetzt wurde. Aus katholischer Perspektive hingegen erscheint dieses Herrschaftsverständnis problematisch, erinnert es doch sowohl an Kirchenregimenter wie in England seit Heinrich VIII. oder im Stile des habsburgischen Josephinismus, die nationalkirchliche Organisationsstrukturen einseitig über die weltkirchliche Ökumene stellen und aus denen nicht nur die anglikanische und gallikanische Tradition hervorging, sondern auch altkatholische, christkatholische und deutschkatholische Gemeinschaften.

Daneben lässt sich die programmatische Abgrenzung von Amts- bzw. „Kirchensteuerkirchen“ einerseits und Freikirchen bzw. „kleinen Kirchen“ andererseits durchaus als eine Art historisches Echo lesen: Konzeptionell erinnert diese Auseinandersetzung mit den Kirchen in Deutschland an die Auseinandersetzung der Bolschewiki mit den christlichen Bekenntnissen und Sekten in der frühen Sowjetunion. Dort hatte bis zur Machtübernahme Stalins eine „sektenfreundliche“ Strömung rund um den Ethnographen und Historiker Vladimir Dmitrievič Bonč-Bruevič das Verhältnis des neu etablierten Gemeinwesens zu den verschiedenen religiösen Gruppen bestimmt. Diese Strömung schätzte die bis zur Abschaffung des russisch-orthodoxen Staatskirchentums verfolgten und unterdrückten Sekten und Gruppierungen nicht nur für ihren langen Kampf gegen die staatstragende und staatlich getragene Großkirche, sondern sah in diesen Gruppierungen auch eine „Avantgarde“ vor allem der ländlichen Bevölkerung. Bonč-Bruevič blickte positiv gerade auf das Gemeinschaftsgefühl dieser Parallelgesellschaften, das seiner Einschätzung nach bis hin zum Kollektivismus reichte – bisweilen sah er in den Sekten gar Kommunisten, die ihre Ansichten eben biblisch statt marxistisch begründeten. Die praktische Politik setzte mit der rechtlichen Anerkennung der nicht-orthodoxen Bekenntnisse und der Erlaubnis freier Mission ganz bewusst darauf, dass die Gruppierungen und Sekten der Orthodoxie Mitglieder entziehen und diese so schwächen. Die Religionspolitik wurde dabei ganz gezielt auch mit anderen Politikfeldern verknüpft, so beispielsweise mit der Nationalitätenpolitik gegenüber der deutschsprachigen lutherischen Gemeinde oder mit der Wirtschaftspolitik hinsichtlich der Altgläubigen (Raskolniki). Ein Resultat dieser Politik führte zu einer allgemeinen Ausdünnung der jeweiligen theologischen Lehre zugunsten politischer Konformität, und die Hoffnung des Regimes lag darin, dass der Glaube auf diese Weise komplett verdorren und letztlich verschwinden würde. Erst im Zuge des Ansprechens großrussischer Nationalgefühle wandte sich Stalins Herrschaftsapparat dann ab den 1930er Jahren wieder der orthodoxen Großkirche und ihrer Bindungskraft zu. Um nicht missverstanden zu werden: Geschichte ist weder univok noch ist sie äquivok, Geschichte ist viel mehr analog. Das heißt: Historische Ereignisse und Prozesse sind in sich zwar einzigartig, aber doch nie isoliert voneinander; sie sind sich ähnlich bei größerer Unähnlichkeit. Auch wenn also eine direkte Gleichsetzung von AfD und KPdSU ganz grundlegend nicht funktionieren kann, so lassen sich doch gewisse Gemeinsamkeiten erkennen, die für eine Wahlentscheidung eine Rolle spielen könnten.

Nächstenliebe und „Fernstenliebe“

Die Kritik an einer angeblichen „Fernstenliebe“ wird im Speckgürtel der AfD seit der Zeit ihrer ersten Erfolge bei Landtagswahlen vorgebracht, und besonders virulent war dies Mitte der 2010er Jahre auch im Umfeld der *GIDA-Bewegung. Inhaltlich erscheint die Kritik weder allgemein und in sich berechtigt noch auf christlichem Grund überhaupt tragfähig.

Allgemein betrachtet handelt es sich beim Vorwurf der „Fernstenliebe“, auch und gerade in der Formulierung wie sie von der AfD Baden-Württemberg vorgebracht wurde, nicht um eine Adaption der Konzepte von Friedrich Nietzsche5 oder Hans Jonas.6 Der „Fernste“ wird nicht wie bei diesen beiden in einem raum-zeitlichen Sinne begriffen, sondern er definiert sich ethnozentrisch über die Abgrenzung zwischen dem Eigenen und dem Fremden; ganz so wie der heutige AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland dies bereits in seiner „Anleitung zum Konservativsein“ angeführt hat:7 Der „Fernste“ fällt insofern mit dem Fremden zusammen, die Kritik an der „Fernstenliebe“ ist Ausfluss von othering, d.h. eines abschätzigen Wert-Urteils gegenüber dem Anderen aufgrund seines Anders-Seins. Bei der Kritik an der „Fernstenliebe“ handelt es sich damit letztlich um eine Modulation des Kampfes gegen die sog. „schwarze Internationale“, also gegen die weltkirchliche Dimension des gelebten Christ-Seins; demnach seien Christen (historisch vor allem Katholiken) eine von außen fremdgesteuerte, national(staatlich) unzuverlässige und zersetzende Kraft.8 Die aktuelle Iteration dieses Vorwurfs schießt nun eben nicht gegen einen sozio-politischen Internationalismus, sondern gegen einen sozio-kulturellen Transnationalismus. Aus dem Konflikt um ersteren entstanden im 19. Jahrhundert zunächst die Deutschkatholiken, die sich später Altkatholiken nannten, und dann der dezidiert romtreue Ultramontanismus als Gegenbewegung; im Zuge des zweiteren scheint die AfD nun im 21. Jahrhundert eine ganze Riege an „deutschchristlichen“9 Gemeinschaften fördern zu wollen.

Aus christlicher Perspektive hingegen muss zwischen der Nächstenliebe und einer möglichen „Fernstenliebe“ im vorgelegten Sinne ein dezidiertes Sowohl-als-auch stehen, sofern sich beides überhaupt sinnvoll voneinander unterscheiden lässt: denn zum einen wird von christlicher Grundlage aus die Sorge um den Fremden explizit eingefordert; zum anderen bestimmt sich der Nächste aus christlicher Perspektive anhand konkret ausgeübter Barmherzigkeit (cf. Lk 10,25-37).10 Hinter der Kritik an einer vermeintlichen „Fernstenliebe“ stecken letztlich ein vulgäres Verständnis der Liebe zum Mitmenschen sowie ein missverstandener ordo amoris in gewisser Analogie zur libertären Asymmetrie in Anschluss an Murray Rothbards „Ethik der Freiheit“.

Biblisch betrachtet steht die Kritik an der „Fernstenliebe“ bzw. der dahinter stehende Anspruch im Widerspruch zu Passagen wie Lev 19,34, Lev 24,22, Num 9,14 – insbesondere aber Dtn 10,18-19, Ps 146,9 und Mt 25,41-46: Der Fremde steht ebenso wie die Witwen und Waisen unter dem Schutz und in der Liebe des Gottes, an den Christen glauben. Mehr noch: Dieser Gott solidarisiert und identifiziert sich mit dem aufnahmebedürftigen Fremden. Entsprechend gehört die Aufnahme der Fremden auch zu den sieben leiblichen Werken der Barmherzigkeit.

Natürlich lässt sich darauf hinweisen, dass der biblische Blick auf den Fremden letztlich umfassender und differenzierter ausfällt als diese Einzelstellen – die deswegen in ihrem Gehalt jedoch weder aufgehoben noch abrogiert werden. Im Umgang mit dem Fremden ist aus biblischer Perspektive letztlich eine wesentliche und zentrale Differenzierung zu beachten: der Unterschied zwischen einem fremden Menschen und einer fremden Gottheit. Fremde Gottheiten werden eindeutig negativ eingeordnet und bewertet, denn es handelt sich bei ihnen um falsche Götter bzw. Götzen. Fremde Menschen hingegen werden – wie auch das eigene (Gottes-)Volk – um einiges differenzierter betrachtet: Einerseits werden sie in ihrem Handeln negativ bewertet, insofern sie einem falschen Kult anhängen, Götzen verehren oder sogar die Verehrung Gottes aktiv unterbinden und damit die Sünde als Zustand der Trennung vom wahren Gott herbeiführen und perpetuieren. Andererseits handelt es sich bei den Fremden ihrem Wesenskern nach ebenfalls um Mit-Geschöpfe, um Geschwister, die ebenso vom wahren Gott kommen und auf ihn angewiesen und hingeordnet sind. Der wesentliche Impetus gegen das Konzept des Fremden ließe sich letztlich auf die Gefahr der Entfremdung des Gottesvolkes von seinem Herrn, und als Folge auch von sich selbst, hin zuspitzen. Es ist dies ein Blick auf die Grundstruktur der Sünde und menschlichen Sündhaftigkeit schlechthin, der sich nicht naiv säkularisieren oder kulturell, geschweige denn (partei-)politisch, reduzieren lässt. Ganz im Gegenteil: Wo solch eine Reduktion vorkommt, da wird ein Götze aufgebaut und verehrt. Auch das kann für eine Wahlentscheidung eine Rolle spielen.

Lebensschutz und Demographie

Es erscheint dennoch ein Bereich denkbar, in dem die Kritik an einer exklusiven „Fernstenliebe“ tatsächlich inhaltlich berechtigt sein könnte, wenngleich der Begriff des „Fernsten“ dabei näher bei den Konzeptionen Nietzsches oder Jonas‘ denn bei der AfD steht: wenn es nämlich um den Themenkomplex „Lebensschutz“ geht, auch und gerade in seinem Verhältnis zum Themenkomplex „Klimaschutz“. In dieser Verhältnisbestimmung gibt es in der Tat allzu oft eine Frontstellung zwischen den „Fernsten“, d.h. den mittelbar zukünftigen Generationen – also noch nicht gezeugten Menschen -, und den „Nächsten“, d.h. der unmittelbar folgenden Generation – also noch nicht geborenen Menschen.

Auch hier steht jedoch als wesentlicher Punkt aus christlicher Perspektive, dass sich das notwendige Sowohl-als-auch nicht in ein verengtes Entweder-oder wenden darf: Die Verantwortung gegenüber mittelbar zukünftigen Generationen betrifft nicht nur im Allgemeinen deren eigene Lebensumstände, sondern auch im Besonderen die Würde und das Leben der unmittelbar folgenden Generation, ohne die es mittelbare Generationen grundsätzlich und prinzipiell nicht geben kann. Zugleich erstreckt sich die Verantwortung gegenüber der unmittelbar folgenden Generation nicht nur im Besonderen auf deren eigene Würde und Leben, sondern auch im Allgemeinen auf deren Verantwortung, der auf sie selbst unmittelbar folgenden Generation ordentliche und vernünftige Lebensumstände zu hinterlassen. Wenn also eine reale oder vermeintliche Mehrheit der politischen Akteure einseitig und exklusiv die Verantwortung gegenüber den noch Ungezeugten betont oder durchsetzen möchte, nicht aber gegenüber den Ungeborenen – was sich mit Blick auf die Klimaschutz-Bewegung mitsamt parteipolitischer Vertretung durchaus kritisch anmerken lässt -, dann kann die Antwort darauf nicht darin bestehen, ebenso einseitig und exklusiv die Verantwortung gegenüber den noch nicht geborenen Menschen zu betonen. Klimaschutz und Lebensschutz hängen inhaltlich zusammen: Klimaschutz setzt Lebensschutz immer schon notwendig voraus, und umfassender Lebensschutz zieht auch Klimaschutz nach sich. Dies umschreibt letztlich das Anliegen einer konsequenten Lebensethik im Rahmen einer ganzheitlichen Ökologie.

Die AfD scheint nun insgesamt darauf bedacht, sich als hörbare Stimme im Themenkomplex „Lebensschutz“ zu präsentieren: Vor allem über die „sozialen“ Medien äußern sich Amts- und Mandatsträger desöfteren zur Diskussion um §218 StGB, und prominente Figuren wie Beatrix von Storch MdB zeigen sich regelmäßig auf Veranstaltungen wie dem „Marsch für das Leben“. Dies hat dazu geführt, dass die AfD bisweilen auch und gerade bei ansonsten eher unpolitischen Nutzern der „sozialen“ Medien als eine Art Lebensschutz-Partei wahrgenommen zu werden scheint, während andererseits und stellenweise Christen aus Kirchen(gemeinden) auf Parteilinie den Diskurs über die Partei prägen und bestimmen, indem sie dieses Thema als Dreh- und Angelpunkt für Partei- und/oder Wahlwerbung verwenden.

So hörbar sich die AfD gegen Abtreibung ausspricht gibt es jedoch ein ebenso groß zu schreibendes sed contra: Maßgeblich für die Position der AfD im Themenkomplex „Lebensschutz“ scheint nicht die menschliche Würde der Ungeborenen, sondern die Bevölkerungsmathematik.

Während die AfD Rheinland-Pfalz das Thema Schwangerschaftsabbruch in ihrem Wahlprogramm 2026 im klassischen Stil der roten und grünen Parteien11 unter der Rubrik „Frauen“ bespricht, da setzen die AfD Baden-Württemberg in ihrem Programm und die AfD Sachsen-Anhalt in ihrem Programmentwurf ganz explizit auf die demographische Diskussion. Die AfD Baden-Württemberg bespricht das Thema Abtreibung in Kapitel II, „Familie und Demografie“; der Entwurf aus Sachsen-Anhalt in Kapitel I, „Familie und Kinder“. Besonders letzteres scheint bemerkenswert, denn das Kapitel beginnt mit dem Verweis auf einen „massiven Bevölkerungsrückgang“, der sogleich als „Überalterung und Aussterben des Deutschen [sic] Volkes“ erläutert wird. Der Programmentwurf betont den politischen Willen der Partei, an dieser Problematik etwas zu verändern, und verweist auf die grundsätzliche Umkehrbarkeit „eine[r] derartige[n] Entwicklung durch eine kluge Politik“ – genannt werden hierfür, in dieser Reihenfolge, „Beispiele aus der DDR, aber auch anderen Europäischen [sic] Ländern“. Im unmittelbar folgenden Absatz nennt der Entwurf zudem die „Einwanderung […] ein untaugliches Mittel gegen das Aussterben der einheimischen Bevölkerung“. Der Programmentwurf zieht damit inhaltlich einen Gegensatz auf zwischen Ungeborenen und Migranten, der als Variante wiederum die Frontstellung zwischen „Nächsten“ (unmittelbar folgende Generation) und „Fernsten“ (Fremde) bedient.

Die AfD-Verbände Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt verwenden in diesem Zusammenhang beide den Begriff der „Willkommenskultur“: Der Entwurf aus Sachsen-Anhalt fordert eine „Willkommenskultur für Kinder“, zunächst ohne direkten Bezug zu Schwangerschaftsabbrüchen; die AfD-BaWü setzt das Thema Abtreibung in Kapitel II.7. unter die Überschrift „Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene“. Letzteres greift direkt und eins zu eins die Rhetorik des Grundsatzprogramms der Bundespartei auf, das in Kapitel 6.7 ebenfalls von einer „Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene“ spricht. Im Bundesprogramm eingeführt wird der Themenkomplex „Abtreibung“ bereits in Kapitel 6.2, das die Überschrift „Mehr Kinder statt Masseneinwanderung“ trägt, Kapitel 6.7 bietet letztlich eine Ausführung dazu. Aufgrund des Zeitpunkts, zu dem die Bundespartei ihr Grundsatzprogramm verabschiedet hat (2016), kann die Verwendung des Ausdrucks „Willkommenskultur“ in der Kapitelüberschrift aus guten Gründen als Parodie oder Persiflage, vielleicht sogar als Kampfansage, in Bezug auf die „Willkommenskultur“ gelesen werden, die als Schlagwort seit dem Spätjahr 2015 mit der Aufnahme gerade von Flüchtlingen verbunden ist. Die Diskussion um Abtreibung wird im Grundsatzprogramm der Bundes-AfD jedenfalls nicht unter den Diskurs um die menschliche Würde subsumiert; viel mehr scheint ein Abtreibungsverbot auf diese Weise programmatisch als Instrument zu fungieren, um die Zahl von Ausländern bzw. von als fremd eingeordneten Menschen in Deutschland zu regulieren. Als Ziel scheint damit nicht der Schutz des Lebens, sondern der Schutz des Volkes zu stehen.12

Auf diese Weise werden die Ungeborenen zu Geiseln eines letzten Endes menschen-verachtenden Demographismus: Sie werden entfremdet von ihrem Dasein als Zweck in sich, an sich und für sich, und stattdessen eingesetzt als unfreiwillige Gegenspieler zu Einwanderern, Ausländern, Fremden. In christlichen Kategorien ausgedrückt handelt es sich dabei um eine Versündigung an den Ungeborenen als den Nächsten, da sie ihrer natürlichen Hinordnung auf den Schöpfer als Quelle ihrer Würde entzogen und unter die Ordnung einer Bevölkerungsmathematik gebracht werden, die dienstfertig einem anderen obersten Prinzip untersteht. Das kann bei der Frage nach einer Wahlentscheidung nicht ignoriert werden.13

Das Evangelium nach Gauland

Alexander Gauland ist die einzige Persönlichkeit aus der ersten Reihe, die seit der Gründung der AfD 2013 in der Partei verblieben ist; im Jahr 2019 wurde er ihr Ehrenvorsitzender. In seiner bereits erwähnten „Anleitung zum Konservativsein“ hat er nicht nur den Gegensatz zwischen der Behandlung des Nächsten und Fernsten angesprochen und damit die programmatische Aufstellung der Partei konzeptionell vorbereitet, sondern auch die Rolle der Religion gemäß seiner Auslegung des Konservatismus umrissen. Demnach bestehe eine wesentliche Funktion der Religion darin, die Tradition zu pflegen und als „gesellschaftliches Palliativ“14 zur Verarbeitung der Entfremdung zu wirken, die wiederum als Wesenszug einer in sich selbstwidersprüchlichen Moderne gesehen wird. Mit spezifischem Blick auf die Vergangenheit benennt Gauland jedoch auch die Funktion des Christentums gemäß seiner Entstehungszeit: In einer Zeit, „als das die alten Gesellschaften sozial so weit zerstört waren, dass sie nicht mehr genug Behausung boten“, habe das Christentum „neue Sicherheiten“ gebracht, letztendlich eingebettet in einen Mythos zur Selbstvergewisserung.15

Eine besondere Darstellung dieser Rolle des Christentums hat Gauland, damals Vorsitzender der AfD Brandenburg, im Jahre 2016 gegenüber der F.A.S. gegeben – dem berüchtigten „Boateng-Interview“. Seine Äußerung über einen Landsmann, den damaligen Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng, wurde zurecht scharf kritisiert; schließlich lässt sie sich als ethnozentrische Abwertung begreifen.16 Der eigentliche Sprengstoff des Gesprächs besteht jedoch in einer anderen Aussage: „Wir wollen nicht das Christentum im religiösen Sinne verteidigen“, wird Gauland zitiert. Es gehe stattdessen um den Kampf für das „So-Sein“ der Wähler, „für alles, ‚was man von den Vätern ererbt‘ habe“. Und: „Das Christentum ist dafür dann eine Metapher.“

Im Lichte dieser Aussagen erschließt sich letztlich auch die o.g. programmatische Haltung der AfD: Es geht am Ende gar nicht um das Christentum als Christentum; es geht nicht um den religiösen Sinn, der sich hinter der Bezeichnung „Christentum“ verbirgt. Es geht letztlich um ein bloßes Kulturchristentum, eben um ein „So-Sein“, das gegen ein Anders-Sein geschützt und verteidigt werden soll. Kultur, als Verarbeitung der menschlichen Kontingenzerfahrung vermittels der Herstellung von Artefakten, erzeugt immer und notwendig ein spezifisches So-Sein, das wiederum die Wertbeziehungen der daran teilhabenden Menschen bestimmt. Insofern die staatliche Ordnung bestimmte Wertbeziehungen als verbindlich festlegt, trägt sie auch die entsprechende Kultur. Religion, als Verarbeitung der menschlichen Kontingenzerfahrung in eigenem Recht, richtet sich jedoch auf ein Absolutum, ein Uverfügbares – damit nicht auf ein So-Sein, sondern auf das Sein schlechthin. Wo Religion sich im So-Sein erschöpft, da verschließt sie sich vor dem Sein; anders ausgedrückt wird auf diese Weise die Quelle allen Daseins (das Sein) durch ein bloßes Artefakt (ein So-Sein) ersetzt. In theologischen Kategorien: Die Ausrichtung auf Gott weicht einem Götzen.

Wenn nun der Staat ein Kulturchristentum als Götzenkult trägt, dann kann er im Gegenzug – und dies durchaus zurecht – erwarten und verlangen, dass diese kulturelle Einrichtung ihn stützt. „Christentum“ wird dabei dann in der Tat zur bloßen Metapher, zu einem Ausdruck im übertragenen Sinne: ein Palliativ, d.h. ein Instrument zur Schmerzlinderung, oder ein Mythos zur Selbstvergewisserung. Es ist vor diesem Hintergrund nur folgerichtig, wenn eine Partei, die die Staatsgeschäfte führen möchte, Gemeinschaften, die dieses Programm unterstützen, fördert, und jene, die hier nicht folgen wollen, fallen lässt. Es ist ebenso folgerichtig, dass die Rolle der benannten Gemeinschaften darin zu bestehen hat, sich aus den konkreten politischen Fragen herauszuhalten, diese Ideenwelt zu pflegen und die Menschen dort, wo der Staat nicht ohne weiteres hinkommen kann, daraufhin auszurichten.

Das Christentum, als Modulation auf die Verarbeitung menschlicher Kontingenzerfahrung mit Bezug zu einem Unverfügbaren, ist jedoch keine bloße Metapher – und erst recht keine Metapher für das, „was man von den Vätern ererbt“ hat. Das Christentum ist Gemeinschaft – und zwar Gemeinschaft, die vom Vater (Singular) durch den, mit dem und im Sohn gestiftet, und die vom Menschen durch den, mit dem und im Sohn empfangen und erfahren wird.

Das von Gauland präsentierte Kulturchristentum als Metapher für das eigene So-Sein steht in scharfem Widerspruch zur metanoia, dem Um-denken oder Über-die-nous-hinausgehen, dem Ruf nach Umkehr wie er in Mk 1,15 oder Apg 2,38 begegnet. Das zentrale Anliegen des Christentums besteht nämlich gerade nicht im So-Sein, sondern im Anders-Sein: die persönliche Umkehr, das Heilig-Werden in Ausrichtung auf den Gott, der ganz anders ist. Ein auf o.g. Weise begriffenes Kulturchristentum stellt nachgerade den direkten inhaltlichen Widersacher dazu dar.

Positives und negatives Christentum

Hinsichtlich der Rolle und Gestalt von Christentum und Kirche äußerte sich auch der zweite prägende Name in der AfD, Gaulands Protégé Björn Höcke, in seinem 2018 erschienenen (Interview-)Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“. Sich selbst ordnet er darin einer „agnostischen Grundhaltung“ zu;17 diese (Selbst-)Einschätzung erscheint jedoch in zweierlei Hinsicht zweifelhaft: Der Marker „Agnostizismus“ kann einerseits auf eine allgemein epistemologische Position verweisen, d.h. die erkenntnistheoretische Nähe zu einer Skepsis, welche sich nicht mit letzten Antworten zufrieden geben kann oder will; zum anderen kann er im Besonderen auf eine ablehnende Bezugnahme zur ideellen Gedankenwelt des Gnostizismus rekurrieren. Beides verfehlen Höckes „Demut vor den Rätseln der Welt“ und sein „Respekt vor den großen Symbolen der Religionen und ihren Rückbindungsversuchen“ jedoch tendenziell, obschon diese Formulierungen rhetorisch auf den ersten Blick anderes zu implizieren scheinen.

Auch Höcke öffnet in seinem (Interview-)Buch zunächst den Kontrast zwischen Amts- und Freikirche, wenn er bereits im biographischen Teil auf „die Spanne zwischen der evangelikalen Freikirche und der Evangelischen Kirche in Deutschland“ zu sprechen kommt. Er verwirft dabei beide: die eine als „zu naiv und bruchlos“, die andere als „zu indifferent und beziehungslos“.18 Im programmatischen Teil der Schrift greift er das daraus entstehende Problem erneut auf, wenn er „einen inneren Halt, der sich primär aus religiösen Substanzen speist“, als erforderlich erachtet und zugleich konstatiert, „die Amtskirchen in Deutschland [hätten dabei] vollständig versagt“. Höcke hält „eine erneute Reformation in Deutschland“ für notwendig, an deren Ende dann „eine neue Volkskirche“ stehen müsse.19 Diese „Volkskirche“ ist im Lichte von Höckes Ausführungen allerdings nicht kongruent mit dem, was gemeinhin darunter verstanden wird20 – viel mehr steht sie in starker Parallele zur von ihm beschriebenen „Volksopposition“, die in den politischen Institutionen auf „eine politische Wende“, d.h. eine „Rekonstitution des Staates in seiner neuzeitlich-klassischen Form“ hinwirkt.21

Diese „Volksopposition“ verbinde Straßenproteste mit der „parlamentarische[n] Speerspitze der Bürgeropposition“ (das meint die AfD-Fraktionen im Bundes- und den Landtagen), bedürfe jedoch ebenso einer „Front aus den frustrierten Teilen des Staats- und Sicherheitsapparates“; dabei gelte sie logischerweise „nur [als] der erste Schritt zu einer politischen Wende“.22 Demgegenüber stünde die „Volkskirche“ am Ende der benannten „erneute[n] Reformation in Deutschland“ – Höcke bezeichnet ihren Aufbau als „eine Arbeit für Generationen“. Allerdings identifiziert er sich selbst als Teil einer „Avantgarde“, welche „die Grundlagen legen und Weichen stellen“ könne.23 Von der „Volkskirche“ hat Höcke dennoch eine durchaus konkrete Vorstellung, auch wenn er der Form halber darauf verweist, dass er „als Parteipolitiker hierzu nicht wirklich berufen“ sei: Das primäre Kriterium für die „Volkskirche“ stelle eine Verankerung „fest in der Kultur des Volkes“ dar; und ihrem Wesen nach bestehe sie als Synthese:

Eine neue Volkskirche müßte die tradierte Volksfrömmigkeit, die sich bis heute in verschiedensten Bräuchen und Ritualen erhalten hat, mit der idealistisch-romantischen Vorstellung einer beseelten Natur und dem ursprünglichen spirituellen Impuls des Christentums verbinden – ohne gleichzeitig in Widerspruch zu den Erkenntnissen der Naturwissenschaften zu geraten.24

Zur Umsetzung empfiehlt Höcke, „anstelle von starrer theologischer Dogmatik eine lebendige Organik [zu] betreib[en]“ sowie „mit Schopenhauer den allegorischen Charakter der hergebrachten Religionen [zu] akzeptier[en]“. So stünde diese „Volkskirche“ nicht nur in der auch gemeinhin vorhandenen Abgrenzung zu einer „Dogmenkirche“, sondern zugleich im besonderen Zusammenhang von Höckes Argumentation als positiver Gegenentwurf zum aktuellen Zustand der Kirchen, den er freilich negativ bewertet: Es bestehe eine Entfremdung zwischen Klerus und Volk, und der Klerus habe „weitestgehend seine Glaubensautorität verloren“; hinzu kämen „grassierende[r] Materialismus“, „naiv-oberflächliche Wissenschaftsgläubigkeit“ sowie „allgemeine Säkularisierung“. Die „zentrale Aufgabe“ dieser „Volkskirche“ läge gemäß Höcke darin, „sich um das Seelenheil der Menschen zu kümmern“; und er stellt diese Aufgabe in einen Gegensatz zur heutigen Praxis, wonach sich die Kirchen „penetrant in die Politik ein[…]mischen“.

Das „große Symbol“ (sowohl im allgemeinen Sinne eines Zeichens als auch im besonderen Sinne eines Glaubensbekenntnisses) des Christentums – Jesus Christus – wie auch der zugehörige „Rückbindungsversuch“ – das Kreuz – spielen jedoch allem Anschein nach in Höckes „Volkskirche“ keine nennenswerte Rolle.

Der Beschreibung nach wäre Höckes „Volkskirche“ Träger eines ausgesprochenen Synkretismus: Dem Christentum entnähme sie lediglich einen „ursprünglichen spirituellen Impuls“ sowie bestimmte Bräuche und Rituale, allerdings ganz explizit keine Dogmatik. Verbunden würde dies mit dem Gedanken einer Natur-Beseelung, die spezifisch als „idealistisch-romantisch“ beschrieben wird und damit weder einen möglichen franziskanischen Panentheismus noch die Naturlehre bspw. eines Johannes Eriugena meint. Beides wären christliche Ansätze, um die Lebendigkeit der Natur zu verstehen und zu beschreiben, und zwar jenseits der Vorstellungen von „Seele“ oder „Beseelung“ wie sie sich in der frühen Neuzeit und anbrechenden Moderne aus dem technik-affinen Zeitgeist heraus entwickelt haben. Dass Höcke an dieser Stelle Idealismus und Romantik als Referenzgrößen nennt, setzt den Bezug vornehmlich an die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert, und bildet zugleich ein Echo zu seiner eigenen historischen Bezugnahme aus dem biographischen Teil des Buches: Dort benennt er die „überwölbende christlich-römische Kirche“, ohne die „die Bildung unseres Volkes aus den urtümlichen germanischen Stämmen wohl nicht gelungen“ wäre.25 Bezeichnend erscheint hierbei, dass er eher allgemein „christlich-römisch“ und nicht spezifisch „römisch-katholisch“ sagt bzw. schreibt, obwohl in der akademischen Geschichtsforschung wie in der schulischen Geschichtsvermittlung nachgerade die Konversion des Frankenkönigs Chlodwig zum katholischen Glauben als entscheidender Faktor für das Überdauern des fränkischen Reichsverbandes benannt wird. Die übrigen germanischen Stämme hatten im Unterschied zu den Franken den arianischen Glauben angenommen, der sowohl herrscher-freundlicher als auch kompatibler mit hergebrachten folkloristischen bzw. (volks-)religiösen Vorstellungen war (bzw. ist). Zugleich weist der Marker „urtümlich“, mit dem die germanischen Stämme bezeichnet werden, auf jene mythische bzw. mythologische Perspektive hin, die sich in der Mentalität des o.g. historischen Bezugsrahmens bis hin zu neuheidnischen Tendenzen steigert, die wiederum keine scharfe Grenze zwischen Polytheismus und Animismus ziehen sowie fließende Übergänge zum Gnostizismus besitzen.

Damit es an dieser Stelle keine Missverständnisse gibt: Gegenstand dieser Kritik ist nicht, dass ein Nicht-Christ (s)eine nicht-christliche Ideenordnung beschreibt; das wäre wohlfeil und würde lediglich ein negatives Werturteil an eine andere Ideenwelt aufgrund ihres Anders-Seins anlegen. Gegenstand der Kritik ist die inhaltliche Verdrehung des Christentums, die sich aus der Verbindung von scheinbar anschlussfähiger Rhetorik mit un-christlichen Inhalten ergibt. Höcke spricht in seinem Buch ganz gezielt die Hoffnung an, die „Volkskirche“ als Ergebnis einer neuerlichen Reformation würde in der angestrebten zukünftigen Staats- und Gesellschaftsordnung eine einheitsbewahrende Rolle spielen und analog zum historisch und kulturell verkürzten Vorbild ebenso ursächlich für „Kulturschätze“ sein.

Das Christentum würde dabei jedoch inhaltlich ebenso entleert wie die Religion insgesamt lediglich als Allegorie behandelt wird; der von Höcke benannte Schopenhauer bezeichnete die Religion zwar als „Volksmetaphysik“, betrachtete sie jedoch als eine Art notwendiges Übel und sogar als natürlichen Feind der Wissenschaft, letzten Endes auch als nicht aus sich selbst heraus wahrheitsfähig. Notwendig für eine Allegorese des Christentums als solchem ist zum einen seine gezielte Ent-historisierung, die beim Abschneiden des Glaubens von ihrem historischen Zentrum – Jesus Christus – beginnt und sich bis zur Absage an die verbindliche Rede von, mit und über Gott („starre theologische Dogmatik“) bei gleichzeitiger Hinwendung zu einem wechselhaften Bezug zur Welt („lebendige Organik“) erstreckt. Notwendig ist andererseits aber auch eine Kirche, die mit ihrer Lehre gerade keine eigenständige Kraft entfaltet, und erst recht keinen Einfluss hat, sondern eine Art der Weltflucht betreibt, die keinerlei Ansprüche an das öffentliche und institutionelle Handeln stellt. Es geht um eine Art (Neo-)Quietismus, der die Grenze zwischen „Seelenheil“ und „Politik“ nur in eine Richtung hin durchlässig hält, nämlich von der „Politik“ hin zum „Seelenheil“.

In diesem Licht erhellt sich die o.g. programmatische Haltung noch einmal auf besondere Weise: Es geht am Ende in der aktuellen Situation um ein zielgerichtetes divide et impera auf der Grundlage einer dualistischen Einteilung der christlichen Kirchen, Gemeinschaften und Gruppen. Es stehen sich so ein dem (polit-)ideologischen Anspruch positiv gesinntes Christentum und ein entsprechend negativ gesinntes Christentum gegenüber.

Mensch-Sein und Volk

Eine solche Einteilung betrifft letztlich allerdings nicht nur die Kirchen, Gemeinschaften und Gruppen als Institutionen, sondern in erster Linie die darin verbundenen Menschen. Und so kann sich eine gruppenbezogene Einteilung durchaus auch auf die Einteilung der zugehörigen Menschen beziehen. Björn Höcke hat in dieser Richtung bereits im Jahr 2015 unter Übernahme von Kategorien aus der Reproduktionsbiologie einen „afrikanischen Ausbreitungstyp“ von einem „europäischen Platzhaltertyp“ unterschieden. Frederik Schindler verweist in seiner 2025 erschienenen politischen Biographie des Politikers auf weitere Einteilungen nach diesem Muster: Demnach stehen sich in seiner Gedankenwelt nicht nur „somewheres“ und „anywheres“ gegenüber, sondern auch z.B. „Preußen“ und „Mitstreiter“ auf der einen Seite, „Bewusstseinskastraten“ und „Menscheleins“ auf der anderen.26 Höcke selbst verweist in seinem (Interview-)Buch auf ein Freund-Feind-Denken, das sich an Carl Schmitt orientiert.27

Hinter all diesen vornehmlich rhetorischen Beispielen zeigt sich jedoch ein konzeptioneller Zug, der über einen bloßen Dualismus hinausgeht: eine Spezifizierung nicht nur des Mensch-Seins, sondern konkret des menschlichen Person-Seins. In Höckes politischer Ideologie erscheint der Mensch nicht als individuelle, sondern als spezifische Person, als Typus. Der Schlüssel zum systematischen Verständnis liegt wiederum in jener zentralen Kategorie, die bereits aufgeschienen ist: das Volk.

In seinem (Interview-)Buch bezeichnet Höcke das Volk als „das politische Subjekt der Neuzeit“,28 und um diese Kategorie herum gruppieren sich alle politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Ansätze, Maßnahmen und Ansprüche, die er vorstellt. Im biographischen Teil führt er zudem aus, dass und wie er in seinem Studium „ohne jede Sekundärliteratur und ohne jede Anleitung durch einen Lehrer“29 Heideggers zentrales Werk „Sein und Zeit“ las und „[s]einen tief empfundenen Antimaterialismus bestätigt [fand]“; Heidegger habe „indirekt politisch“ auf ihn gewirkt.30 Im ideologischen Speckgürtel der AfD erfährt die Heidegger-Lektüre einige Zuneigung, auch und gerade durch die Linse des russischen Intellektuellen Alexander Dugin; die in diesem Zusammenhang vorherrschende Heidegger-Exegese legt das „Dasein“, einen zentralen Begriff aus „Sein und Zeit“, als „völkisch“ aus: „Dasein ist völkisch“.

Und so erstreckt sich das Volk als systematischer Anker der gesamten Ideenwelt nicht nur auf politische, ökonomische, soziale oder kulturelle Zusammenhänge, sondern auch auf wesentliche anthropologische Grundüberlegungen:

Foto: Textausschnitt aus „Nie zweimal in denselben Fluss. Björn Höcke im Gespräch mit Sebastian Hennig. Mit einem Vorwort von Florian Böckelmann“, Lüdinghausen und Berlin 2018, S. 203.

In der o.g. Passage zeigen sich die Stromschnellen, in die eine solche volksbezogene, „volksverbundene“ oder eben: völkische Denkstruktur hineingeraten kann. Höcke kritisiert eine vermeintliche Neudefinition des Seins seitens der „Globalisten“. Diese würden fordern, dass „wir“ nur mehr „abstrakte, reine Menschen werden [sollen]“, die „mit universalen Menschenrechten [ausgestattet] sind“. Zugleich würden diese „Globalisten“ eine „Verschmutzung durch irgendeine Volkszugehörigkeit und nationale Traditionen“ ausklammern wollen; Höcke versteigt sich bei der Bewertung dieses Gedankens gar bis hin zur Verwendung des Ausdrucks „ethnische Säuberung“, und er bietet zudem ein Echo auf die Gegenüberstellung von Nächsten- und „Fernstenliebe“, insofern er – freilich mit ironischem Unterton – „auf den lästigen Nächsten aus meiner konkreten Gemeinschaft“ rekurriert.

Die inhaltlichen und logischen Bezüge in dieser Passage erscheinen bei aller Rhetorik jedoch klar und deutlich: „Globalisten“ verknüpfen „reine Menschen“ mit „universalen Menschenrechten“; dies kritisiert Höcke. Und er kritisiert dies, weil jene Verknüpfung keine „Verschmutzung“ (ein erkennbar ironisch verwendeter Ausdruck an dieser Stelle) mit „Volkszugehörigkeit“ oder „nationale[r] Tradition“ berücksichtigt. Das heißt: Zwischen die Verknüpfung von bloßem Mensch-Sein („abstrakte[n], reine[n] Menschen“) und „universalen Menschenrechten“ müssen „Volkszugehörigkeit und nationale Traditionen“ als notwendige Bausteine hinzukommen. Wo diese notwendige Zwischeninstanz fehlt, da liege eine „‚ethnische Säuberung‘ der ganz besonderen Art“ vor.

Die Schlussfolgerungen aus dieser Einschätzung erscheinen nicht minder klar: Die besondere Würde des Menschen, aus der sich ihrerseits universale Menschenrechte ableiten, kann insofern nicht „universal“ sein, sondern immer nur bezogen auf eine spezifische „Volkszugehörigkeit“ oder konkrete „nationale Tradition“. Konzeptionell besteht somit keine Anschlussfähigkeit an den Gedanken einer Würde qua Gottesebenbildlichkeit, insofern der Mensch als solcher mit Gott verbunden ist. Aus der Kritik an einer vermeintlichen „‚ethnischen Säuberung‘ der ganz besonderen Art“ ergibt sich im Umkehrschluss nämlich der Anspruch, die Grundlage der Menschenrechte hänge von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten (menschlich erzeugten) Tradition ab, von der Zugehörigkeit zu einer Nation, einer Kultur oder einem Volk.

Formal betrachtet kritisiert die Aussage die direkte Verknüpfung von Mensch-Sein und Menschenrechten als Fehlschluss; präziser: als einen Fehlschluss globalistischer Natur, wie auch die erkennbar zugespitzte Verwendung des Ausdrucks „ethnische Säuberung“ nahelegt (weil eben die „Ethnie“ bzw. Volkszugehörigkeit als Gegensatz zum Globalismus präsentiert wird). Diese Kritik der Verknüpfung wiederum muss notwendig als Übel im eigentlichen Sinne kategorisiert werden, denn sie vermittelt durch ihren Verweis auf „Volkszugehörigkeit“ und „nationale Traditionen“ an dieser Stelle wortwörtlich eine Ver-Achtung als solches: die Achtung vor dem Mensch-Sein in sich, an sich und für sich wird mit Bezug auf universale Menschenrechte bestritten.

Dies ist nun allerdings kein Sondergut, das sich nur bei Höcke finden ließe, im Gegenteil: es gibt durchaus historische Präzedenz. So hat sich zum Beispiel Martin Luther in seinen Tischreden über einen geistig behinderten Menschen dergestalt geäußert, dass es sich bei diesem Menschen lediglich um eine massa carnis, einen „Fleischklumpen“ handle.31 Die Verankerung irgendeiner menschlichen Würde hängt in diesem historischen Beispiel an der menschlichen Seele, die Luther bei einem „Kielkropf“ bzw. „Wechselbalg“ in Abrede stellt. Entsprechend könnte man mit Bezug zu Luther von einem Fehlschluss theologischer Natur sprechen, unter dem die direkte Verknüpfung von Mensch-Sein und Menschenwürde subsumiert würde. Andere Varianten dieser Kritik an einer direkten Verknüpfung von Mensch-Sein und Menschenwürde sind natürlich ebenso vorstellbar, zum Beispiel als (vermeintlich) neurologische, biologistische oder naturalistische Fehlschlüsse. All diesen Denkfiguren ist letztlich gemein, dass der Mensch nicht qua Mensch-Sein Teilhaber an der je selben Menschenwürde ist, sondern dass diese Menschenwürde von Faktoren und Kategorien abhängt, die zu diesem Mensch-Sein hinzukommen: eine bestimmte neurologische Konstitution, eine bestimmte Gottesbeziehung, oder eben eine bestimmte Volkszugehörigkeit.

Natürlich liegt die Gegenrede auf der Hand: Bereits im biographischen Teil des (Interview-)Buches schreibt Höcke dem „christlich-abendländische[n] Ideal einer freien Persönlichkeit als Ebenbild Gottes […] in der Politik eine zentrale Bedeutung“ zu.32 Diese Aussage mag rhetorisch ansprechend klingen. Sie ist allerdings nicht inhaltlich deckungsgleich mit dem Person-Sein als Korrelat zur bzw. Emanation der Ebenbildlichkeit Gottes: Zunächst einmal geht es dem Phänomen nach nicht um die „Persönlichkeit“, sondern um die Personalität. Das heißt: Es geht nicht um die konkrete psychologische Äußerung praktisch angewendeter Willens- und Vernunftfähigkeit, sondern um die sinn-hafte und sinnen-hafte Einheit des menschlichen Daseins in sich, an sich und für sich. Auch wenn die Alltagssprache beides nicht immer klar voneinander zu unterscheiden mag bzw. diese Unterscheidung gerne unterschlägt oder nicht zur Kenntnis nimmt; bei einem Politiker, der in (s)einem redaktionell abgeschlossenen Buch seine weltanschauliche Verortung systematisch reflektiert und keine Scheu vor zugehöriger Fachsprache zeigt, darf man zumindest eine grundlegende Unterscheidungskompetenz in dieser Hinsicht annehmen. Zweitens handelt es sich konzeptionell nicht um ein „Ideal“, sondern um ein Wesensmerkmal, das im Menschen verortet wird. Die Ebenbildlichkeit Gottes beschreibt eine anthropologische Grundannahme des menschlichen Seins (also der conditio humana, die Höcke im Verlauf des Buches selbst explizit als solche anspricht) und kein Ziel, das durch institutionelles, politisches oder allgemein-menschliches Handeln erst erreicht, verwirklicht oder hergestellt werden müsste. Drittens ist es kein „christlich-abendländisches Ideal“, sondern ein Ausdruck der christlichen Theologie in der Sprache der griechisch-römischen Philosophie, der von Boethius über Denker wie Thomas von Aquin bis hin zu modernen Philosophen wie Robert Spaemann immer wieder neu aufgegriffen und in seiner inter- bzw. transkulturellen Universalität reflektiert wurde; mit Martin Buber und Mohamed Aziz Lahbabi gibt es gar prominente Vertreter der jüdischen und islamischen Modalitäten dieses Gedankens. Der Bezug bei Höcke erscheint somit als schlagseitig mit kultureller Reduktion.

Vor dem menschlichen Person-Sein als einem der „Rätsel dieser Welt“ erscheint gerade vor diesem Hintergrund keine „Demut“ erkennbar, sondern vielmehr eine abgründige Demütigung, insofern das Person-Sein spezifiziert, reduziert und völkisch auch segregiert werden soll.33 Auch in dieser Hinsicht erscheint also die „Agnosie“ als Selbstverortung unplausibel: Die Kategorie „Volk“ liefert sozusagen einen epistemologischen Universalschlüssel, der Gewissheit vermittelt.

Die o.g. programmatische Haltung steht letztlich in keinerlei nennenswertem Gegensatz zu diesen Positionen. Ganz im Gegenteil, sie erscheinen eher als konkrete Übersetzungen dieser grundlegenden Erwägungen in die Tagespolitik hinein; letztlich stehen sie also komplementär dazu.

Mit brennender Sorge?

Innerhalb der AfD hat Björn Höcke das machtvollste Netzwerk: Der seit 2020 mehr oder weniger aufgelöste „Flügel“ wird als Teilorganisation in der Partei nicht mehr gebraucht; er ist längst zur Gesamt-Partei geworden. So beschreibt auch das angebliche Beieinander von „liberal-konservativem“ und „sozial-patriotischem“ Parteisegment eher einen völkischen Kern mit bürgerlichem Antlitz denn zwei Strömungen auf Augenhöhe.34 Höcke ist sowohl Landessprecher der AfD Thüringen als auch Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag, ein Parteiausschlussverfahren auf Bundesebene gegen ihn ist gescheitert, und bei all den Häutungen der Partei von Lucke bis Weidel konnte er sich stets schadlos halten. Im Februar 2026 war er schließlich der AfD-Kandidat für ein konstruktives Misstrauensvotum gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt. Darum steht gerade in Bezug auf Björn Höckes ideologische Ausrichtung immer auch die Frage einer Kooperation im Raum; dies sowohl innerparteilich als auch nach außen hin: Die beiden Bundessprecher Weidel und Chrupalla sind faktisch mehr oder minder von Höckes Gnaden im Amt und arrangieren sich zumindest mit ihm, während der Ehrenvorsitzende Gauland ihn aktiv protegiert. Bezogen auf die Mitgliederentwicklung und Wahlerfolge lässt sich ein Zulauf aus breiteren Bevölkerungsschichten beobachten.

Alle Christen in Deutschland stehen am Ende in der Pflicht, hier eine fundierte ethisch-moralische Entscheidung zu treffen:

Die AfD setzt den Christen mindestens einen Götzenkult vor, der wahlweise das Eigene, den Staat, die Kultur oder das Volk an die Stelle Gottes setzt und öffentlich gelebtes Christentum – das notwendig immer auch politisch ist – abwürgen möchte. Es soll am Ende ein domestiziertes Kulturchristentum stehen, das keinerlei Ansprüche an die politische Herrschaft stellt, sondern sich zuverlässig staatstragend gibt. Pointiert gesagt propagiert die AfD einen Barabbas-Kult: am liebsten scheint ihr ein Christentum, welches keinen König außer dem Kaiser kennt.35

Die päpstliche Enzyklika „Mit brennender Sorge“ aus dem Jahr 1937, das bislang erste und einzige päpstliche Rundschreiben, das in deutscher Sprache verfasst wurde, spricht Aspekte dieses Kultes an und legt ihn als Übel aus. Besonders relevant für den Blick auf die AfD erscheinen vor dem Hintergrund der o.g. Perspektive mit Bezug auf die theo-logische Grundhaltung die Absätze 12 und 15 der Enzyklika, die sich auf den „reinen Gottesglauben“ beziehen:

12. Wer die Rasse, oder das Volk, oder den Staat, oder die Staatsform, die Träger der Staatsgewalt oder andere Grundwerte menschlicher Gemeinschaftsgestaltung – die innerhalb der irdischen Ordnung einen wesentlichen und ehrengebietenden Platz behaupten – aus dieser ihrer irdischen Wertskala herauslöst, sie zur höchsten Norm aller, auch der religiösen Werte macht und sie mit Götzenkult vergöttert, der verkehrt und fälscht die gottgeschaffene und gottbefohlene Ordnung der Dinge. Ein solcher ist weit von wahrem Gottesglauben und einer solchem Glauben entsprechenden Lebensauffassung entfernt.

15. Nur oberflächliche Geister können der Irrlehre verfallen, von einem nationalen Gott, von einer nationalen Religion zu sprechen, können den Wahnversuch unternehmen, Gott, den Schöpfer aller Welt, den König und Gesetzgeber aller Völker, vor dessen Größe die Nationen klein sind wie Tropfen am Wassereimer, in die Grenze eines einzelnen Volkes, in die blutmäßige Enge einer einzelnen Rasse einkerkern zu wollen.

Zudem mahnen die Absätze 18 – 20 unter der Überschrift „Reiner Christusglaube“ in christo-logischer Hinsicht:

Kein Gottesglaube wird sich auf die Dauer rein und unverfälscht erhalten, wenn er nicht gestützt wird vom Glauben an Christus. […]

Kein Mensch – möge auch alles Wissen, alles Können, alle äußerliche Macht der Erde in ihm verkörpert sein – kann einen anderen Grund legen als den, der in Christus bereits gelegt ist.

Ekklesio-logisch hingegen stellt der Abschnitt „Reiner Kirchenglaube“ in den Absätzen 21-24 klar:

Die von dem Erlöser gestiftete Kirche ist eine – für alle Völker und Nationen. Unter ihrem Kuppelbau, der wie Gottes Firmament die ganze Erde überwölbt, ist Platz und Heimat für alle Völker und Sprachen, ist Raum für die Entfaltung aller von Gott dem Schöpfer und Erlöser in die Einzelnen und in die Volksgemeinschaften hineingelegten besonderen Eigenschaften, Vorzüge, Aufgaben und Berufungen. Das Mutterherz der Kirche ist weit und groß genug, um in der gottgemäßen Entfaltung solcher Eigenarten und Eigengaben mehr den Reichtum der Mannigfaltigkeit zu sehen als die Gefahr von Absonderungen. […]

Jede wahre und dauernde Reform ging letzten Endes vom Heiligtum aus; von Menschen, die von der Liebe zu Gott und dem Nächsten entflammt und getrieben waren. […]

Gewiß – Gottes Geist weht, wo Er will. Er kann Sich aus Steinen Wegbereiter Seiner Absichten erwecken. Er wählt die Werkzeuge Seines Willens nach eigenen Plänen und nicht nach denen der Menschen. Aber Er, der die Kirche gegründet und sie im Pfingststurm ins Dasein gerufen hat, Er sprengt nicht das Grundgefüge der von Ihm selbst gewollten Heilsstiftung. Wer vom Geiste Gottes getrieben ist, hat von selbst die gebührende innere und äußere Haltung gegenüber der Kirche, der Edelfrucht am Baume des Kreuzes, dem Pfingstgeschenk des Gottesgeistes an die führungsbedürftige Welt.

Zudem warnt ein eigener Abschnitt (Absätze 26-33) des Rundschreibens vor der „Umdeutung heiliger Worte und Begriffe“:

26. Ein besonders wachsames Auge, Ehrwürdige Brüder, werdet Ihr haben müssen, wenn religiöse Grundbegriffe ihres Wesensinhaltes beraubt und in einem profanen Sinne umgedeutet werden.

Nicht nur Katholiken im Besonderen, sondern Christen allgemein sollten sich vor der Entscheidung in der Wahlkabine gerade auf diese Dinge besinnen.

Die ethisch-moralische Entscheidung hat dabei eine schwere Hypothek abzuzahlen, die während der Corona-Pandemie gerade bei Christen sichtbar wurde: Von Rom aus kam bereits im Dezember 2020 mit Bezug auf die (zum damaligen Zeitpunkt noch nicht allgemein verfügbare) Corona-Impfung eine behutsame Differenzierung zwischen verschiedenen Arten der Kooperation mit dem Übel:36 a) formale und materielle Kooperation; b) direkte und entfernte Kooperation; c) aktive und passive Kooperation. Energische konservative und traditionsbezogene Kreise haben solch eine Differenzierung mit Verweis auf das bloße Vorhandensein eines Übels rigoros weggewischt und vehement abgelehnt.37 Bereits zum damaligen Zeitpunkt stand ein solcher Rigorismus in einem eher schizophrenen Verhältnis zur extremen Milde gegenüber dem US-Präsidenten Donald Trump und seinem Barabbas-Kult.38 Der Kontrast zwischen Differenzierung und Rigorismus fällt in Bezug auf die AfD nun ebenfalls deutlich ins Auge, und das sowohl (1) in Bezug auf den grundlegenden Kontext als auch (2) in Bezug auf die spezifisch zu den Wahlen anstehenden Sachthemen. Ersteres betrifft die Diskussion um das eminente Übel, und hier geht es letztlich um eine Verharmlosung der ideologischen Impulse, die den programmatischen Schriften zugrunde liegen. Zweiteres betrifft die Diskussion im das imminente Übel, und hier geht es letztlich um eine Indifferenz gegenüber dem Antiklerikalismus und bisweilen sogar dessen Unterstützung. Den Vorwurf einer Kooperation mit den so zusammenhängenden Übeln müssen sich neben den Wählern im Allgemeinen auch und gerade diejenigen Mitglieder, Funktionäre und Amts- bzw. Mandatsträger der AfD im Besonderen gefallen lassen, die auf Grundlage einer christlichen Motivation und/oder mit der Menschenwürde der Ungeborenen argumentieren.


Fußnoten

  1. Die Zeichenfolge „christ*“ findet sich einmal, ebenso die Zeichenfolge „relig*“; die Zeichenfolge „kirch*“ wird im Programm siebenmal verwendet. ↩︎
  2. Die Mehrzahl der Suchergebnisse für die Zeichenfolge „kirch*“ bezieht sich auf Kirchengebäude und Bauwerke, nicht auf die Institution. ↩︎
  3. Die konkrete Argumentationsform erinnert dabei entfernt an die (freilich satirisch angelegte) Figur John Henry Eden aus dem Computerspiel „Fallout 3“: Die Frage, ob er denn (innerhalb dieser fiktiven Welt) überhaupt zum Präsidenten gewählt worden sei, beantwortet er mit dem Hinweis darauf, dass das Wahlrecht das Fundament der Demokratie sei. Analog entgegnet Tillschneider dem Vorwurf, die AfD verstoße gegen Artikel 1 GG, weil sie die Menschenwürde bei bestimmten Gruppen für antastbar halte, damit, dass dies nicht sein könne, weil ja Artikel 1 GG die Unantastbarkeit der Menschenwürde festlege. ↩︎
  4. Der Programmentwurf der AfD Sachsen-Anhalt (Kapitel III.6) bezeichnet eine „kulturpolitische Wende, wie sie Ungarn unter Viktor Orban vollzieht,“ sogar explizit als „Vorbild und Inspiration“. ↩︎
  5. In Nietzsches „Also sprach Zarathustra“ steht die „Fernsten-Liebe“ als Kritik der christlichen Nächstenliebe in direkter Korrelation zur „Nächsten-Flucht“. Nietzsches Zarathustra rät zur „Fernsten-Liebe“; es geht ihm dabei letztlich um die Überwindung des Menschen und das Streben zum „Übermenschen“. ↩︎
  6. Hans Jonas kritisiert das christliche Gebot der Nächstenliebe als zu unmittelbar und zu stark eingegrenzt; er stellt der Nächstenliebe im Rahmen seines „ökologischen Imperativs“ die „Fernstenliebe“ als Erweiterung bei, die über die unmittelbare gemeinsame Gegenwart hinausgehen soll. ↩︎
  7. Gauland, Alexander, Anleitung zum Konservativsein. Zur Geschichte eines Wortes. Erweiterte Fassung der Ausgabe von 2002, Berlin 2017, S.89: „Der Konservative kann deshalb nicht für die Gleichbehandlung der Nächsten und der Fernsten sein, er muss der eigenen Gemeinschaft Vorzug vor den Fremden geben.“ Interessanterweise sieht er in dieser Einschätzung eine „geistesgeschichtliche Übersetzung der Zuspitzung“, welche der CDU-Wahlkampfslogan „Kinder statt Inder“ im Jahr 2000 vorgenommen hatte. Und zur „eigenen Gemeinschaft“ rechnet Gauland dabei „inzwischen auch die Europäer“, d.h. zumindest seine „Anleitung zum Konservativsein“ reduziert in dieser Hinsicht nicht strikt national. ↩︎
  8. Interessant erscheint hier vor allem eine Beobachtung aus dem AfD-nahen Vorfeld in den „sozialen Medien“: Der dort beliebte Vorwurf, ein Akteur mit abweichender Meinung (meist auf der linken Seite des politischen Spektrums verortet) sei ein „NPC“ (non-player character), der fremdgesteuert agiere (und üblicherweise das current thing vertrete), lässt sich durchaus als Echo des Topos (oder … Meme?) der von Rom aus ferngesteuerten Katholiken lesen und begreifen. ↩︎
  9. Nota bene: Der Wortbezug liegt an dieser Stelle nicht notwendig bei den „Deutschen Christen“, auch wenn sich über die (National-)Theologie des preußischen Hofpredigers Adolf Stoecker sicherlich Gemeinsamkeiten zwischen den DC und den Erwartungen der AfD gegenüber linientreuen Kirchen feststellen ließen. Der hier gewählte Ausdruck „deutschchristlich“ ist der Bezeichnung „deutschkatholisch“ nachempfunden und soll ebendiesen Bezug herstellen. ↩︎
  10. Zumindest gemäß der theo-zentrischen Perspektive, die biblisch einen Vorrang gegenüber einer möglichen ethno-zentrischen Perspektive genießt. Siehe hierzu auch: „Sklaverei in der Bibel“: Levitikus 25. ↩︎
  11. Und genau wie in den Wahlprogrammen von SPD, Bündnisgrünen und SED-Fortsetzungspartei findet sich die Zeichenfolge „ungeboren*“ bei der AfD Rheinland-Pfalz nicht ein einziges mal; von einem Verweis auf Artikel 3 Absatz 2 der Landesverfassung, der den Schutz des ungeborenen Lebens als Staatsziel des Landes Rheinland-Pfalz setzt, ganz zu schweigen. ↩︎
  12. Nota bene: Der übliche Einwand an dieser Stelle verweist darauf, dass die AfD mit keinem Wort fordere, Abtreibung bei Deutschen zu verbieten und bei Ausländern zu erlauben (oder gar zu fordern). Das geht am gemachten Punkt vorbei bzw. baut recht eigentlich einen Strohmann auf: Die Regulierung der Zahl der Fremden kann sich in einem breiten Spektrum an Handlungen und Maßnahmen abspielen; dieses Spektrum kann bis zur direkten physischen Vernichtung reichen, es muss sich jedoch nicht notwendigerweise darauf beschränken. Die Funktion des aufgebauten Strohmanns scheint indes einleuchtend: Abtreibung exklusiv bei Deutschen zu verbieten, aber bei Fremden zu erlauben entpricht direkt dem Regelungsgehalt der „Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft“ vom 9. März 1943, demnach das nationalsozialistische Regime Ausnahmen vom Abtreibungsverbot auf der formalen Grundlage der Staatsbürgerschaft ermöglicht hat; auf diese Weise wurde letztlich die nationalsozialistische Praxis der Zwangsabtreibung juristisch abgedeckt. Dieses Extrembeispiel wird in Diskussionen bisweilen gerne als pars pro toto herangezogen, um dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen: Weil die AfD diese besondere Regelung des Nazi-Regimes nicht fordert oder mitzutragen bereit wäre, dürfe sie allgemein nicht in den Dunstkreis des Nationalsozialismus gestellt werden. ↩︎
  13. Am Ende wird auf diese Weise auch der Lebensschutz insgesamt durch den Dreck gezogen. Gerade die Veranstalter von Einrichtungen wie dem „Marsch für das Leben“ stehen darum in der Pflicht, ihre Stimme zugunsten der menschlichen Würde auch mehr als deutlich in Richtung der AfD zu erheben. Zugleich müssen christliche Verbände wie der BDKJ, aus deren Richtung regelmäßig Kritik und sogar Boykottaufrufe gegenüber Veranstaltungen wie dem „Marsch für das Leben“ laut werden, endlich eigene Veranstaltungsformate zum Thema „Lebensschutz“ entwickeln, um dieses Kernthema christlicher Soziallehre nicht zaghaften Säkularisten, unsicheren Kantonisten und/oder menschenverachtenden Ideen zu überlassen. ↩︎
  14. Gauland, Anleitung, S. 84; es geht ihm hierbei spezifisch um die Neokonservativen, d.h. die Konservativen nach 1945, und die Einschätzung steht im Zusammenhang mit seiner Deutung einer Verschiebung in der Position des Philosophen Jürgen Habermas seit dem 11. September 2001, der mit seinem zunehmend positiven Bezug auf die Religion „[e]ine erstaunliche Imprimatur konservativer Positionen“ gebe. ↩︎
  15. Ibid., S. 65; das Kapitel dreht sich insgesamt um Selbstvergewisserung und Identitätsstiftung, die aus Mythen entspringen und Mythen brauchen. Gauland beklagt einen „Verlust der Mythen“ (so auch der Titel des Kapitels) und schließt mit der Anmerkung, dass „die alte Bundesrepublik […] zu Ende, der Austritt aus unserer jüngeren Nationalgeschichte rückgängig gemacht“ sei. Dies nimmt wiederum Bezug auf seine Einschätzung der Bundesrepublik nach 1949, die keine in seinem Sinne „konservative Parteigründung“ (S. 34) gehabt habe. ↩︎
  16. Dabei kann man sich durchaus die Frage stellen, wie viele derjenigen, die seinerzeit demonstrativ betonten, den Abwehrspieler gerne als Nachbarn haben zu wollen, diese Haltung heute noch so vehement vertreten würden. Boateng hat ab 2019 aufgrund seines Privatlebens Schlagzeilen gemacht, und „Deutschlands größtes gemeinwohlorientiertes Medienhaus“ CORRECTIV hat im Jahre 2022 eine Recherche über die strukturelle Gewalt veröffentlicht, die (Ex-)Partnerinnen von Profifußballern erfahren: „Draußen Held, drinnen Gewalt. Das Schweigen der Spielerfrauen„. Allerdings kann das wiederum kein Argument sein, Gaulands Aussage in diesem Sinne zu kontextualisieren und damit zu rechtfertigen; das wäre eine Schlussfolgerung ex post, und die kann weder Gauland noch seinen Anhängern zum damaligen Zeitpunkt bekannt gewesen sein. ↩︎
  17. Höcke, Björn – Hennig, Sebastian, Nie zweimal in denselben Fluss. Björn Höcke im Gespräch mit Sebastian Hennig. Mit einem Vorwort von Florian Böckelmann, Lüdinghausen und Berlin 2018, S. 50 ↩︎
  18. Ibid., S. 51 ↩︎
  19. Ibid., S. 267 ↩︎
  20. Im Allgemeinen lässt sich der Begriff „Volkskirche“ in einem doppelten Sinne begreifen: zum einen als Kirche „für das ganze Volk“, zum anderen als Kirche „für alle Völker“. Der Begriff der Volkskirche ist insofern auf Universalität hin angelegt und lässt sich gleichzeitig sowohl gegenüber dem Konzept „Staatskirche“ bzw. „Landeskirche“ abgrenzen als auch gegenüber dem Konzept „Pastorenkirche“ bzw. „Hierarchenkirche“. Der spezifische Diskurs in Deutschland kennt zudem auch einen Kontrast zwischen (deutscher) „Volkskirche“ und (römischer) „Papstkirche“. ↩︎
  21. Höcke/Hennig, Nie zweimal, S. 233, 269. ↩︎
  22. Ibid., S. 233. ↩︎
  23. Ibid., S. 269. ↩︎
  24. Ibid., S. 268. ↩︎
  25. Ibid., S. 50. ↩︎
  26. Schindler, Frederik, Höcke. Ein Rechtsextremist auf dem Weg zur Macht. Die AfD und ihr gefährlichster Vordenker. Mit einem Vorwort von Robin Alexander, Freiburg im Breisgau 2025, S. 99, 106/107, 152/153. ↩︎
  27. Höcke/Hennig, Nie zweimal, S. 274. ↩︎
  28. Ibid., S. 134, 273. ↩︎
  29. Ibid., S. 77. ↩︎
  30. Ibid., S. 78/79. ↩︎
  31. Tischrede 5207 von 1540. ↩︎
  32. Höcke/Hennig, Nie zweimal, S. 50. ↩︎
  33. So bezieht sich Höcke beispielsweise auf die „Sicherstellung des Ansiedlungs- und Gestaltungsmonopols eines Volkes in seinem Land“ (S. 266), das er zugleich als „Pluriversum ethnisch-kultureller Eigenständigkeiten mit Heimatrecht und Ansiedlungsmonopolen“ (S. 207) gefährdet sieht, namentlich durch eine „neuartige Kosmopolis multitribaler Gesellschaften mit internationaler Niederlassungsfreiheit“ (ibid.), was wiederum „auf eine Art globale Freihandelszone mit entorteten und zersplitterten Menschengruppen hinaus[laufe]“ (ibid.). Konzeptionell lässt sich der gesamte Anspruch mit einem geflügelten Wort aus dem politischen Diskurs im Russland des 19. Jahrhunderts zusammenfassen, demnach „jedes Volk auf seine eigene Scholle“ gehöre. ↩︎
  34. Vgl. hierzu auch das Kapitel zu Alice Weidel aus Schindler, Höcke, S. 249-261. ↩︎
  35. Natürlich gab und gibt es hier auch im allgemeinen politischen Diskurs eine eklatante Schieflage: Stimmen, die am öffentlich-religiösen Engagement von Persönlichkeiten wie Katrin Göring-Eckardt (ehemals EKD-Präses), Malu Dreyer, Winfried Kretschmann oder Bettina Jarasch (Mitglieder im ZdK) kein Problem fanden, sahen ausgerechnet im Fall von Nathanael Liminski, einem engen politischen Vertrauten des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten, dessen Vater Mitglied in der katholischen Laienorganisation „Opus Dei“ war, im Bundestagswahlkampf 2021 den Säkularstaat gefährdet. Zur selben Schieflage gehört auch die Kritik an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner für ihre Aussagen zur politischen Einmischung der Kirchen; viele der kritischen Stimmen, die sich hierbei mit einem politischen Engagement der Kirchen solidarisiert haben, sind auf der anderen Seite nämlich stets darauf bedacht, christliche, kirchliche oder religiöse Standpunkte bei Diskussionen gerade zum Themenkomplex „Lebensschutz“ als gewissermaßen rituell unrein zu markieren, pauschal unter Ideologieverdacht zu stellen und als unzulässig zu verwerfen. Eine solche inhaltliche Inkonsistenz der beteiligten Akteure kann letztlich auch zu einer Entfremdung der unterschiedlichen Diskursparteien beitragen und die von der AfD getragene Position als normal erscheinen lassen. ↩︎
  36. Konkret ging es um das Übel der Abtreibung, insofern im Entwicklungsprozess der Impfstoffe auch Testungen an und mit Zelllinien vorgenommen wurden, die von abgetriebenen Kindern gewonnen worden waren. ↩︎
  37. Dabei gab es auch regelrechte Verzerrungen des Sachverhalts, so dass z.B. behauptet wurde, man würde sich mit manchen Impfstoffen „tote Babys“ spritzen. ↩︎
  38. Seinerzeit wurde dies freilich zunächst rationalisiert durch einen Kuhhandel um den Richterposten für Amy Coney Barret im Supreme Court, und schließlich romantisiert durch eine Sprachregelung, wonach Trump „the most pro-life president (ever)“ sei; ganz so, als könnten „MCP“ („Mexico City Policy“) und „ACB“ (Amy Coney Barrett) alles andere aufwiegen. ↩︎

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