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Frauenordination: Wie argumentieren die Kirchenväter? (I)

Der am gestrigen 8. März gefeierte Weltfrauentag, in dessen zeitlicher Nähe der Weltgebetstag der Frauen begangen wird,1 spielt auch innerhalb der katholischen Kirche eine Rolle – nicht zuletzt in Deutschland. Dies jedoch nicht, weil mit Maria eine Frau so radikal an die Spitze der gesamten Schöpfung gestellt wurde, dass sie als einzige schon jetzt mit Gewissheit leiblich im Himmel lebt, ganz im Gegenteil: Die Aktivistinnen von „Maria 2.0“ wollten ja gerade diese Vorstellung der Gottesmutter „vom Sockel holen“. Die Bedeutung dieses internationalen Tages ergibt sich auch weder aus den vier Heiligen, die bislang als Kirchenlehrerinnen anerkannt wurden,2 noch aus den Schutzpatroninnen Europas.3

Tatsächlich stehen diese kirchlich hochgeschätzten Frauen im allumfassenden Schatten der mythischen Kraft rund um Maria Magdalena, die Apostelin der Apostel, oder Junia, die gemäß Paulus unter den Aposteln hochgeschätzt war. Und gerade aus den beiden letztgenannten leitet sich zuverlässig der übliche Tenor des Weltfrauentags ab, wenn sie als Kronzeuginnen eines gerade in Deutschland so beherzt vorgetragenen Themas gesetzt werden: Die Rede ist natürlich von der Frauenordination, also der Spendung des Sakraments der Priesterweihe an Frauen.

Das primär vorgebrachte Argument für die Frauenordination lautet üblicherweise, dass es keine bzw. keine „überzeugenden“ Argumente gegen die Spendung der Priesterweihe an Frauen gebe. Das scheint Grund genug, sich einmal anzusehen, welche Argumente denn im Laufe von 2000 Jahren Kirchengeschichte vorgetragen wurden, um das exklusiv männliche Priestertum zu verteidigen. Diese mehrteilige Reihe wird sich auf wesentliche Beiträge konzentrieren: zunächst Argumente aus der Patristik, dann Argumente aus der Scholastik, und schließlich die Argumente, die das römische Magisterium vorgelegt hat.

Irenäus von Lyon (~140 – 205)

Der Kirchenvater Irenäus gilt als einer der Begründer der Dogmatik und systematischen Theologie des Christentums. In seiner Schrift Gegen die Häresien4 kommt er auch auf die Frage der Einsetzung von Frauen in die Priesterfunktion zu sprechen:

Irenäus beschäftigt sich in mehreren Kapiteln5 mit einem gewissen Zauberer namens Markus, der Gaukelstücke vorführt, durch die er Jesus zu verbessern vorgibt. Den größten Anteil in der Beschreibung dieses Zauberers nehmen dessen esoterisch-gnostische Buchstaben- und Zahlenspiele ein. Das Geschäftsmodell des Markus erscheint jedoch recht stromlinienförmig: Eine besondere Zielgruppe seines Wirkens stellen gut betuchte Frauen dar, und diesen Frauen nähert er sich durch Schmeicheleien und Verführungskunst. Von diesen Frauen wiederum erhält Markus dann sowohl Reichtümer als auch sexuelle Gefälligkeiten, die dem Text nach nicht notwendigerweise gänzlich freiwillig erbracht zu werden scheinen. In seinem Vorgehen benutzt der Gaukler nämlich nicht nur schöne Worte, sondern er setzt zielgerichtet Drogen („Liebestränke und Zaubermittel“) sowie Rituale ein. Eines dieser Rituale stellt schließlich eine Perversion der Eucharistie dar: Der Zauberer überreicht den betörten Frauen einen Kelch mit Wein und leitet sie dazu an, „die Worte der Danksagung [zu] sprechen“, d.h. so zu tun wie ein Priester während der Darbringung der Eucharistie.

Irenäus liefert im strengen Sinne kein Argument gegen die Ordination von Frauen, sondern die (scheinbare) Ordination der Frauen ist ein Bestandteil seiner Argumentation gegen einen Verfälscher des Glaubens. Die Einsetzung von Frauen an die Stelle eines Priesters ist der Schilderung nach Bestandteil einer häretischen Bewegung; und die „Ordination“ der verführten Frauen stellt insofern ein Epiphänomen und einen Baustein von spirituellem wie sexuellem Missbrauch dar.

Tertullian (~157 – 245)

In den Werken des Kirchenschriftstellers Tertullian finden sich zwei unterschiedliche Argumentationslinien hinsichtlich der Ordination der Frauen. Tertullian selbst ist eine schillernde Figur: Als systematischer Theologe gab er wesentliche Impulse für die weitere Entwicklung der Theologie; so geht die spezifisch lateinische Trinitätstheologie mit ihrer Unterscheidung zwischen einer einzigen substantia und drei personae auf ihn zurück. Gegen Ende seines Lebens wandte er sich allerdings der häretischen Bewegung des Montanismus zu, was ihm letztlich die formale Anerkennung als Kirchenvater verwehrt (hat).

In seiner Schrift De praescriptione haereticorum6 legt er einen Argumentationsgang vor, der ähnlich wie die Herangehensweise des Irenäus funktioniert: Tertullian beschreibt wie zeitgenössische Häretiker gegen die Kirchenordnung verstoßen. Sie unterscheiden nicht zwischen Katechumenen, Getauften und Heiden; und so lange es nur gegen die Wahrheit geht, wird auch zwischen verschiedenen häretischen Gruppen ungeachtet jedweder theologischer Differenzen oder Widersprüche die Kirchengemeinschaft gehalten. Den Umgang mit dem Priestertum seitens dieser häretischen Gruppen beschreibt er als willkürlich und unbeständig, die grundlegende Ausrichtung der Praxis verortet er in der je eigenen Ehre und nicht in der Wahrheit. Tertullian kritisiert eine Art Rotationsprinzip, das bisweilen in Bezug auf alle Ämter vorherrsche; er kritisiert die fehlende Unterscheidung zwischen Klerus (i.e. der Gruppe der Ordinierten) und Laien. Und in diesem Zuge schließlich trifft seine Kritik auch die Ordination der Frauen, die neben der Ordination von Neophyten und sogar Apostaten steht.

Eine andere Art der Argumentation findet sich in Tertullians Schrift über die Verschleierung der Jungfrauen,7 denn in seinen Grundzügen handelt es sich um ein biblisches Argument. Tertullian beschreibt die Kirchenordnung in Anspielung auf 1 Kor 14,34 par 1 Tim 2,11-12, insofern er jene Dinge nennt, von denen selbst die Gott geweihten Jungfrauen ausgeschlossen sind: Reden und Lehren, Taufen, Opfern oder am Priesteramt teilhaben.

Beide Argumentationsgänge des Tertullian bieten ebenfalls streng betrachtet kein spezifisches Argument gegen die Ordination von Frauen: In seiner Prozessrede gegen die Häretiker gehören Priesterinnen schlicht zur Praxis häretischer Gemeinschaften, die Frauenordination ist hier ebenfalls Epiphänomen und Baustein einer Abweichung vom orthodoxen Glauben. In seiner Schrift über die Verschleierung der Jungfrauen gehört das Verbot der Frauenordination quasi selbstverständlich zur Kirchenordnung. Ein spezifisches Argument gegen die Frauenordination ergäbe sich letztlich aus der Selbstverständlichkeit, mit der Tertullian sie nicht als Teil der orthodoxen Kirchenordnung behandelt; eine inhaltliche Begründung lässt sich daraus jedoch nicht ohne weiteres ableiten.

Hippolyt von Rom († 235)

Nicht minder schillernd ist Hippolyt von Rom: Er ist nicht nur der erste bekannte Gegenpapst der Kirchengeschichte, sondern zugleich der einzige Gegenpapst, der auch als Heiliger verehrt wird. Der Grund hierfür liegt in seinem Märtyrertod, den der nach seiner Versöhnung mit Papst Pontian gemeinsam mit diesem erlitt. Hippolyt hat der Überlieferung nach ein umfangreiches Oevre verfasst; die meisten seiner Werke sind jedoch bis heute verloren gegangen.

In seiner Traditio Apostolica8 argumentiert Hippolyt ämtertheologisch: Zum einen fußt seine Position auf der phänomenologischen Unterscheidung hinsichtlich der Einführung einer Person in ihr Amt. So differenziert er zwischen einerseits der Einführung durch bloße Ernennung, d.h. der Erwählung durch die Nennung des jeweiligen Namens. Diese Form der Amtseinführung ordnet Hippolyt den Witwen, Lektoren und Subdiakonen zu. In Unterscheidung hierzu beschreibt er die Ordination: Sie vollzieht sich durch das Auflegen der Hände und betrifft die Einführung der Priester in ihr Amt. In einem inhaltlich zweiten Schritt ordnet Hippolyt die Beobachtung der unterschiedlichen Amtseinführung unterschiedlichen Pflichten zu, die mit den verschiedenen Ämtern korrelieren: Witwen – das Amt, in das Frauen eingeführt werden – haben die Verpflichtung zum Gebet; Priester wiederum haben die Pflicht zur Darbringung des Opfers, d.h. zur Feier der Eucharistie.

Auch Hippolyt liefert insofern streng genommen kein dezidiertes Argument gegen die Ordination von Frauen. Er beschreibt viel mehr die (selbstverständliche) Praxis, demnach die den Frauen zugänglichen Ämter keine Ordination kennen, eben keine Weiheämter sind.

Didascalia (~225)

Eine weitere Systematisierung der christlichen Theologie liefert die Lehre der Apostel (Didascalia Apostolorum),9 die Anfang des dritten Jahrhunderts eine Zusammenfassung bzw. Fortführung der Didache (Zwölfapostellehre) aus dem ersten Jahrhundert präsentiert, aber formal noch nicht so weit ausgearbeitet scheint wie die später zusammengestellten Apostolischen Konstitutionen.

Die Didascalia verankern ihre Ämterlehre im Handeln Christi: Da Frauen nicht zum Lehren, sondern zum Gebet berufen seien, erscheint es weder angemessen noch notwendig, dass Frauen in der Kirche ein Lehramt ausüben. Christus hat die Zwölf gesandt, um das Volk und die Völker zu lehren; er hat jedoch weder Maria Magdalena noch Maria die Tochter des Jakobus noch die andere Maria mit dieser Sendung betraut. Aus der Sendung durch Christus leiten die Didascalia wiederum einen Argumentationsgang ab: Wäre es notwendig, dass Frauen ein Lehramt ausüben, dann hätte Christus es ihnen entsprechend aufgetragen.

Die Apostellehre des dritten Jahrhunderts liefert also ein Argument, das aus dem Heilshandeln und der Berufung durch Christus abgeleitet ist, d.h. aus einem historisch greifbaren Ursprung. Sofern der Wille Christi als Grundlage der Argumentation akzeptiert wird, findet sich hier tatsächlich eine Begründung gegen die Ordination von Frauen. Vor allem in der modernen Rezeption der Diskussion wird diese Argumentationsart unter der Kategorie „Angemessenheitsgründe“ subsumiert und in ihrer Verbindlichkeit gegenüber formal-logischen Argumenten als nachrangig eingestuft.

Johannes Chrysostomos (~359 – 407)

Der Kirchenvater Johannes Chrysostomos gehört zu den einflussreichsten Theologen in der griechisch geprägten Ostkirche, und gemeinsam mit Basilius dem Großen und Gregor von Nazianz zählt er zu den drei heiligen Hierarchen. Ursprünglich aus Antiochia stammend, wurde er später Patriarch in Konstantinopel. Durch seine eloquente Rhetorik erhielt er im 6. Jahrhundert den Beinamen „Goldmund“ (chrysostomos).

Die Argumentation, die Chrysostomos in seiner Schrift über das Priestertum vorlegt,10 rekurriert nicht auf den allgemeinen Auftrag Jesu an die Zwölf, sondern auf den besonderen Auftrag Petri: Petrus wird als Vorbild des Priesters präsentiert, und gemäß Christus übertrifft er in seiner Sendung alle anderen Apostel. Der besondere Auftrag Petri liegt jedoch weder im Fasten noch in der Askese noch in der tätigen Nächstenliebe; diese Dinge kann (und soll) schließlich jeder Mensch vollziehen bzw. praktizieren. Der Auftrag Petri, und qua Erweiterung eben des Priesters, liegt im Weiden der Schafe. Das entsprechende Herrenwort (Joh 21,16) bezieht Chrysostomos im Zuge seiner Argumentation darauf, dass dem Priester die Fürsorge für die Seelen der Menschen anvertraut ist, und entsprechend groß erscheint die Fallhöhe: Versagt der Priester, so verliert er seine eigene Seele. Die auf diese Weise begriffene Aufgabe des Priesters erscheint so außerordentlich enorm und anspruchsvoll, dass sich nur die wenigsten Menschen überhaupt dafür eignen würden: Frauen schließt Chrysostomos pauschal davon aus; die Männer zum allergrößten Teil. Zur Erfüllung der priesterlichen Aufgabe müssten in Analogie zu Saul, der das gesamte hebräische Volk mit seiner Körpergröße überragt habe, die allerbesten gefunden werden, die alle übrigen in der Erhabenheit ihrer Seele überragen.

Auch Chrysostomos liefert ein dezidiertes Argument gegen die Ordination von Frauen: Der wesentliche Grund liegt demnach in der elitären Qualität des Priestertums. In der modernen Diskussion um das Thema gilt der Kirchenvater als besonders frauenfeindlich.

Apostolische Konstitutionen (~400)

Die Apostolischen Konstitutionen11 sind eine mehr oder minder umfassende spätantike Gemeindeordnung. Sie führen die Didascalia fort und bieten neben Theologie auch eine entsprechende Systematisierung der Kirchenordnung bzw. des Kirchenrechts.

Die Konstitutionen legen eine Argumentation auf zwei Ebenen vor: Zum einen rekurrieren sie auf die Schöpfungs- (und Heils-)Ordnung Gottes, aus der das exklusiv männliche Priestertum entspringt. Der Mann wird als Haupt der Frau beschrieben (cf. 1 Kor 11,3), die Frau wiederum als Leib des Mannes; beide sind um der Fortpflanzung willen getrennt voneinander (cf. Gen 2). Das Priesterum betrifft letztlich das Haupt, also den Mann. Zum anderen wird anhand des exklusiv männlichen Priestertums ein Unterscheidungsmerkmal zur heidnischen Umwelt gezogen: Die Weiblichen Gottheiten der Heiden haben ebenso weibliche Priesterinnen. Hätte Christus indes Priesterinnen gewollt, so hätte er neben den Aposteln auch Frauen beauftragt; darüber hinaus hätte er sich nicht von Johannes, sondern von seiner eigenen Mutter taufen lassen.

Analog zu den Didascalia liefern die Konstitutionen eine Argumentation, die sich aus dem Willen Christi entfaltet: Demnach passt die Frauenordination nicht zu seinem Schöpfungs- und Heilswillen. Die historisch greifbare Grundlage der Argumentation wird dabei erweitert: Es besteht nicht nur ein Bezug zur überlieferten Handlungsweise Christi; die Konstituionen liefern zugleich ein Argument aus der (vergleichenden) Religionsgeschichte.


Fußnoten

  1. Nämlich immer am ersten Freitag im März. ↩︎
  2. Diese sind: Theresa von Ávila, Katharina von Siena, Thérèse von Lisieux sowie Hildegard von Bingen. ↩︎
  3. Diese sind: Katharina von Siena, Brigitta von Schweden sowie Edith Stein (Teresia Benedicta vom Kreuz). ↩︎
  4. Contra haereses I, cap. 13; verfügbar in der Bibliothek der Kirchenväter. ↩︎
  5. Ibid., cap. 13-16. ↩︎
  6. De praescriptione haereticorum, cap. 41; verfügbar in der Bibliothek der Kirchenväter. ↩︎
  7. De virginibus velandis, cap. 9; verfügbar in der Bibliothek der Kirchenväter. ↩︎
  8. Traditio Apostolica, cap. 10-14; online verfügbar hier. ↩︎
  9. Didascalia III.6; online in englischer Übersetzung verfügbar hier (Chapter XV [iii.6]). ↩︎
  10. De sacerdotio II,2; verfügbar in der Bibliothek der Kirchenväter. ↩︎
  11. Constitutiones Apostolorum III,9; verfügbar in der Bibliothek der Kirchenväter. ↩︎

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