Ich finde es befremdlich, dass viele Leute der Frau anscheinend die komplette Verfügungsgewalt über den Körper des Kindes anmaßen. Das erinnert mich doch stark an „Ich hab dir das Leben gegeben, ich kann es dir wieder nehmen“. Ich glaube auch, das macht unmissverständlich klar, was manch einer von Selbstbestimmung hält.
Wer Sex haben kann, kann auch die Verantwortung tragen. Und für diejenigen, die das im Nachhinein dann doch nicht wollen, bleibt immernoch das Kinderheim oder eine Pflegefamilie. Oder die Adoption. Man muss ja nicht gleich rabiat werden und mit Tötung kommen.
Darin steckt nun keine Ironie, sondern Konsequenz: Wer unbedingt erwachsen sein will – bitte. Es ist der eigene Körper, über den man selbst bestimmen kann; das streitet niemand ab, es steht jedem frei, selbst zu entscheiden. Sobald aber ein neuer Mensch in ihrem Körper heranwächst, fällt die Frage nicht mehr nur unter das Selbstbestimmungsrecht der Mutter, sondern sie tangiert das Recht des Kindes auf Leben.
Es geht in der gesamten Diskussion nämlich, erstens, um die Frage: Ab wann ist der Mensch Mensch und damit im Genuss fundamentaler Menschenrechte?
Die einzig sinnvolle Antwort: Ab dem Zeitpunkt seiner Zeugung, da man den Menschen materiell über seine Gene bestimmen kann. Andernfalls fällt immer jemand, der vielleicht nicht so beliebt ist, durch das Raster. Und das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.
Weiters geht es um die Frage: Was heißt „ungewollt“?
Die Antwort: Wer freiwillig Sex hat, wird nicht ungewollt schwanger. Sex macht Kinder, das lernt man schon recht früh. Alles andere ist eine Entmündigung der beiden Sexualpartner, da man ihnen die Verantwortung abspricht.
Das bewusste Entscheiden gegen ein Kind fällt also mit der Ablehnung des Geschlechtsverkehrs. Verhütungsmittel (ausgenommen die Enthaltsamkeit) sind nicht zu 100% sicher – sie minimieren zwar die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft, aber sie schließen sie nicht aus. In dem Sinne ist Verhütung eben keine Entscheidung gegen ein Kind, sondern ein Inkaufnehmen einer möglichen Schwangerschaft bei reduzierter Wahrscheinlichkeit.
Anders: Wer partout keinen Verkehrsunfall will, der nimmt nicht am Verkehr teil. Das ist das konsequenteste, was man tun kann. Wer dennoch am Verkehr teilnimmt, will zwar nicht direkt und automatisch einen Unfall; aber er ist dennoch mindestens bereit, das Risiko einzugehen, einen Unfall zu haben. Von „ungewollt“ kann also eigentlich keine Rede sein.
Zur unvermeidlichen Frage nach einer lebensbedrohlichen Schwangerschaft:
Das ist nichts anderes als die Frage, was ein Arzt oder Ersthelfer tun soll, wenn er zwei tödlich verletzte Unfallopfer vor sich hat, aber nur eines behandeln kann. Es gilt, sich für einen Menschen zu entscheiden (zumeist wird man angehalten, sich um den mit den größeren Überlebenschancen zu kümmern). Wenn der Arzt/Ersthelfer dabei das andere Unfallopfer verliert, dann kann er nichts tun. Das heißt aber noch lange nicht, dass ein Arzt/Ersthelfer das Recht hat, dem anderen Unfallopfer sofort den so genannten „Gnadenschuss“ zu geben.
Übertragen bedeutet das also: Wenn das Kind beim Versuch, das Leben der Mutter zu retten, umkommt, dann ist es etwas anderes als das Kind von vornherein umbringen zu wollen.

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