Drücke „Enter“, um zum Inhalt zu springen

Would it survive the switch? Abtreibung

Würde man über Eigentumsdelikte genau so diskutieren wie über Schwangerschaftsabbrüche

Kleptomanie ist eine ernsthafte klinische Diagnose; eine Impulskontrollstörung, die psychoanalytisch bzw. verhaltenstherapeutisch behandelt werden muss. Eine Kriminalisierung sog. „Eigentumsdelikte“ hilft da nicht weiter, sondern wertet die betroffenen Menschen schlichtweg ab.

Viele Menschen können sich kostspielige Dinge einfach nicht leisten, weil sie aus einem einkommensschwachen Milieu stammen oder noch viel zu jung sind, um das benötigte Geld zu verdienen und entsprechende finanzielle Verantwortung zu tragen. Die darf man nicht bestrafen.

Bei manchen Leuten passt Sparen auch einfach nicht in die aktuelle Lebensplanung hinein. Diesen Menschen einen bestimmten Lebensentwurf vorschreiben zu wollen, ist obrigkeitsstaatlich und unterdrückerisch.

Sog. „Eigentumsdelikte“ zu kriminalisieren bedeutet, dass die Leute zu illegalen und vor allem gefährlichen Methoden greifen müssen (Gebrauch von Waffen, Anwendung von Gewalt), um zu bekommen, was sie wollen – teilweise gehen sie dafür auch ins Ausland. Das gefährdet diese Menschen, da sie hierdurch ein größeres Risiko haben, verletzt, dauerhaft beeinträchtigt oder gar getötet zu werden.

Der Schutz des Eigentums ist ein kapitalistisches und patriarchalisches Konstrukt, das Besitzlose unterdrücken und klein halten soll. Es darf zudem niemand über die Legitimität von Raub oder Diebstahl entscheiden, der nicht selbst eigenhändig ein sog. „Eigentumsdelikt“ begehen könnte bzw. begangen hat.

Menschen verlieren des öfteren Dinge, die ihnen gehören, ohne dass gleich kriminalistisch eingeschritten wird. Der Verlust von Dingen ist etwas ganz Natürliches, es gehört schlichtweg zum Leben dazu: Wir alle besitzen am Ende nur das, was wir nicht verloren haben.

Kompromisslösung: Fristenregelung. Nach dem Erwerb einer Sache geht diese erst nach Ablauf einer bestimmten Frist in das Eigentum der Erwerbenden über. Innerhalb dieser Frist bleiben sog. „Eigentumsdelikte“ straffrei. Man kann ohnehin erst dann von Eigentum sprechen, wenn jemand die volle Verfügung über seinen Besitz auch aktiv ausübt. Das setzt verstrichene Zeit voraus.

Schreibe den ersten Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert