Die res privatae bezeichnen historisch die privaten, persönlichen oder individuellen Reichtümer, und sie stehen in Kontrast zur res publica, d.h. dem Gemeinwesen oder Gemeinwohl. Die privaten Besitztümer unterstehen der jeweiligen Hausordnung,…
Die res privatae bezeichnen historisch die privaten, persönlichen oder individuellen Reichtümer, und sie stehen in Kontrast zur res publica, d.h. dem Gemeinwesen oder Gemeinwohl. Die privaten Besitztümer unterstehen der jeweiligen Hausordnung,…