Die erste Generation der Menschenrechte bezeichnet ganz klare Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber Dritten (zu denen auch der Staat gehört), die willkürlichen Zwang ausüben wollen; dabei geht es um konkrete Dinge…
Die erste Generation der Menschenrechte bezeichnet ganz klare Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber Dritten (zu denen auch der Staat gehört), die willkürlichen Zwang ausüben wollen; dabei geht es um konkrete Dinge…